Erhalt geht vor Neubau

Etat des Verkehrsministeriums Erhalt geht vor Neubau

Dem Bundesverkehrsministerium stehen in diesem Haushaltsjahr 22,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon fließt über die Hälfte, rund 12,5 Milliarden Euro, in Verkehrsinvestitionen. Bei Straße und Schiene liegt der Schwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen.

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Gleisbauer verlegen so genannte Gleistragplatten am 23.11.2012 auf der ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Berlin bei Karsdorf (Sachsen-Anhalt).

Mehr Geld für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

Foto: picture alliance / dpa

22,8 Milliarden Euro stehen dem Bundesverkehrsministerium für 2014 zur Verfügung. Wesentliche Änderungen zur bisherigen Finanzplanung des Ministeriums ergeben sich aus dem geänderten Ressortzuschnitt sowie aus der Aufstockung der Verkehrsinvestitionen um fünf Milliarden Euro. Der finanzielle Zuwachs wurde im Koalitionsvertrag der aktuellen Wahlperiode vereinbart.

Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode: "Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert."

Fünf Milliarden mehr für Investitionen

Von den zusätzlichen fünf Milliarden Euro sind für das laufende Jahr in einer ersten Tranche 505 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen veranschlagt. Diese Zusatzmittel werden bis 2017 weiter ansteigen: um eine Milliarde in 2015 auf 1,4 Milliarden in 2016 und 2,095 Milliarden in 2017.

Damit erhöhen sich die klassischen Verkehrsinvestitionen (Straße, Schiene, Wasserstraße, kombinierter Verkehr) in den kommenden Jahren deutlich - von 10,5 Milliarden Euro in 2014 auf elf Milliarden in 2015. Für 2016 sind 11,6 Milliarden und für 2017 12,1 Milliarden vorgesehen.

Sanierung hat Vorrang

Bei den Investitionen in Straße und Schiene soll der Schwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen liegen. "Erhalt geht vor Neubau", hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits im April vor dem Deutschen Bundestag betont. Vor allem marode Brücken stehen im Fokus. Bis 2017 hält ein Sonderprogramm eine Milliarde Euro für Erhaltungsmaßnahmen bereit.

Dobrindt bekräftigte, dass die Pkw-Maut zum 1. Januar 2016 kommen soll. Wie bei der geplanten Ausweitung der Lkw-Maut gelte auch hier, dass die Einnahmen zweckgebunden sein sollen. "Es sind Mittel, die aus der Straße kommen und deswegen auch wieder in die Straße investiert werden müssen."

Mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit

Sämtliche Investitionsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht werden, stehen dem Verkehrsetat ungekürzt und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Es wird keine Einsparauflagen geben. Diese Regelung gilt für sämtliche Ausgaben in den Bereichen Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahn und schafft Verlässlichkeit bei der Planung von Verkehrsprojekten.