Die Frauenquote kommt

Im Kabinett Die Frauenquote kommt

In Deutschland gibt es zu wenige Frauen in Führungspositionen. Damit die Führungsetagen weiblicher werden, hat das Kabinett eine gesetzliche Quote beschlossen. Die geplanten Regelungen gelten für Unternehmen und den öffentlichen Dienst des Bundes.

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Längst haben Untersuchungen gezeigt, dass gemischte Teams im Arbeitsleben bessere Ergebnisse erzielen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung noch immer rar: 18,9 Prozent beträgt der Anteil in den Aufsichtsräten, in den Vorständen sogar nur 5,7 Prozent. Das nun beschlossene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" soll das ändern.

"Wir können es uns nicht leisten, auf die Kompetenz der Frauen zu verzichten", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst vor dem Bundestag betont.

Quote mit drei Säulen

Das Gesetz soll Frauen und Männern gleiche Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung sichern. Es verpflichtet Arbeitgeber, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht – in der Regel Frauen – stärker zu berücksichtigen. Das Gesetz besteht aus drei Säulen:

  1. Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab 2016 zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent einhalten. Bei Nichterreichen bleiben die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle leer. Gut 100 Unternehmen werden von dieser Regelung erfasst.

  2. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich bis Mitte 2015 (flexible) Frauenquoten für Vorstand, Aufsichtsrat, oberes und mittleres Management selbst verordnen und über die Fortschritte berichten. Diese Regelung betrifft etwa 3.500 Unternehmen.

  3. Auch für den öffentlichen Dienst des Bundes wird es entsprechende Regelungen geben: Insgesamt wird die Bundesverwaltung verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien, wo der Bund mitbestimmen kann, gilt zudem ab 2016 ebenfalls eine Quote von 30 Prozent. Ab 2018 soll diese Quote auf 50 Prozent steigen.

Gesetz wird Arbeitswelt verändern

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellte den Gesetzentwurf zusammen mit Justizminister Heiko Maas der Presse vor. "Das Gesetz ist ein Meilenstein Richtung Gleichberechtigung. Es ist wichtig für die Gerechtigkeit in unserem Land, aber auch für die Wirtschaft und den öffentlichen Bereich", sagte die Ministerin. "Nur wenn es an der Spitze eines Unternehmens Gleichberechtigung gibt, wird das auch für den Rest der Mannschaft gelten. Sobald mehr Frauen in Führungspositionen Verantwortung übernehmen, werden gleiche Chancen in den Unternehmen insgesamt selbstverständlicher.“ Deshalb gehe es auch nicht nur um die ca. 170 Aufsichtsratsposten.

Der Bundesjustizminister machte klar: "Es ist eine Ansage an die Personalentwicklungsplanung der deutschen Wirtschaft." Er glaube nicht, dass es Probleme gäbe, ausreichend qualifizierte Frauen zu finden. Mehr Frauen an der Spitze seinen vielmehr "eine personalwirtschaftliche Notwendigkeit", auch schon aufgrund der demografischen Entwicklung. Deshalb sei die Entscheidung für die Quote ist "eine gute Entscheidung, nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Wirtschaft."

Klare Vorgaben auch für Öffentlichen Dienst

Was für die Wirtschaft gelte wird künftig auch für den Öffentlichen Dienst gelten, betonte Schwesig. "Wir schreiben den Bundesministerien vor, dass sie sich ganz konkrete Zielvorgaben setzen müssen, mit dem Ziel der paritätischen Besetzung 50:50. Der Öffentliche Bereich darf den Vorgaben für die Wirtschaft nicht hinterherhinken." Frauen seien jetzt sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Bereich auf dem Vormarsch.