Konferenz zur Zukunft Europas
Die Zukunftskonferenz erarbeitete Vorschläge für die demokratische Zukunft Europas. Welche Vorschläge zum Thema Gesundheit gemacht wurden und was die Bundesregierung dafür tut, erfahren Sie hier.
5 Min. Lesedauer
Vorschlag 7: Eine gesunde Ernährung und eine gesunde Lebensweise
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Europäerinnen und Europäer Zugang zu Informationen über eine gesunde Ernährung sowie zu gesunden und erschwinglichen Lebensmitteln als Baustein einer gesunden Lebensweise haben.
Die Zukunftskonferenz schlägt vor, Menschen von klein auf über gesunde Gewohnheiten aufzuklären und dazu zu ermutigen, gesunde Entscheidungen zu treffen (Maßnahme 7.2).
Das tut die Bundesregierung:
Seit November 2020 kann in Deutschland die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score durch Unternehmen freiwillig verwendet werden. Der Nutri-Score ermöglicht es, anhand einer fünfstufigen Farb-Buchstaben-Kombination auf der Verpackungsvorderseite die Nährwertqualität von Lebensmitteln auf den ersten Blick miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise wird ersichtlich, welches Lebensmittel eher zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen kann.
Darüber hinaus wurde im September 2001 das deutsche Bio-Siegel als eine freiwillige Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel eingeführt. Es hat sich seitdem zu einem der bekanntesten und verbreitetsten Siegel in der Lebensmittelkennzeichnung entwickelt. Mit dem sechseckigen Zeichen können Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte gekennzeichnet werden, die nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für den ökologischen Landbau erzeugt, verarbeitet, importiert und gehandelt werden. Diese Rechtsvorschriften garantieren die Einhaltung von hohen einheitlichen Standards der ökologisch wirtschaftenden Unternehmen, die von Öko-Kontrollstellen kontrolliert werden.
Vorschlag 8: Stärkung des Gesundheitssystems
Ziel ist ein widerstandsfähiges und hoch qualifiziertes Gesundheitssystem.
Die Zukunftskonferenz fordert einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten zu schaffen, der den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern würde. Patientenakten könnten – auf freiwilliger Basis – mittels eines individuellen elektronischen EU-Gesundheitspasses unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verfügbar gemacht werden (Maßnahme 8.1).
Das tut die Bundesregierung:
Ab dem 1. Juli 2023 können in der elektronischen Patientenkurzakte gespeicherte Daten (zum Beispiel elektronische Notfalldaten, Daten zu Hinweisen der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen bzw. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union genutzt werden. Versicherte können dann vor einer Reise in das europäische Ausland zur Übermittlung der Daten im Behandlungsfall über die nationale eHealth-Kontaktstelle einwilligen. Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen die Versicherten die Übermittlung an die nationale eHealth-Kontaktstelle des Staats, in dem die Behandlung stattfindet, dann noch technisch freigeben.
Die Zukunftskonferenz fordert unter anderem angemessene Arbeitsbedingungen (Maßnahme 8.2).
Das tut die Bundesregierung:
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung legt verbindlich für die pflegesensitiven Bereiche jeweils ein Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu einer Pflegekraft fest, das nicht unterschritten werden darf. Für circa 80 Prozent aller stationären Fälle gelten aktuell Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). Ab dem 1. Januar 2023 werden die Untergrenzen für circa 90 Prozent aller stationären Fälle gelten. Sie schützen sowohl Patientinnen und Patienten vor Unterversorgung als auch das Pflegepersonal vor Überlastung.
Im Koalitionsvertrag ist zudem vereinbart, dass eine verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus eingeführt werden soll. Ziel ist ein bedarfsgerechter Qualifikationsmix. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird aktuell im Deutschen Bundestag beraten.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland seit 2021 das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP). Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen werden mit Hilfe von speziell geschulten Coaches dabei unterstützt, ihre individuellen Bedarfe zu ermitteln. Gezielte Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen verbessern. Viele Pflegeeinrichtungen nutzen bereits das Potential von GAP.
Die Zukunftskonferenz sensibilisiert für eine Weiterentwicklung, Koordinierung und Finanzierung bestehender Gesundheitsforschungs- und Innovationsprogramme (Maßnahme 8.4).
Das tut die Bundesregierung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesgesundheitsministerium haben gemeinsam ein Rahmenprogramm Gesundheitsforschung aufgelegt. Ende 2018 als flexibles, offenes und lernendes Programm mit einer Laufzeit von zehn Jahren initiiert, wurde es im Zuge der Corona-Pandemie um die COVID-19-Forschung ergänzt.
Die Zukunftskonferenz fordert Investitionen in die Gesundheitssysteme wie zum Beispiel in die Infrastruktur und in digitale Gesundheitsdienste (Maßnahme 8.5).
Das tut die Bundesregierung:
Für den sicheren und praktikablen Austausch medizinischer Daten ist mit der Telematikinfrastruktur (TI) eine besondere, sichere „Datenautobahn“ für das Gesundheitswesen geschaffen worden. Der Rollout erster medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur – wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA), des elektronischen Medikationsplans (eMP) und des Notfalldatenmanagements – ist bereits gestartet. Die TI wird schrittweise weiter ausgebaut.
Vorschlag 9: Breiteres Verständnis von Gesundheit
Ziel: Es soll ein ganzheitlicher Gesundheitsansatz verfolgt werden, der über Krankheiten und Heilung hinaus auch Gesundheitskompetenz und Prävention berücksichtigt. Außerdem soll ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen, mit denen kranke oder Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, gefördert werden.
Die Zukunftskonferenz fordert ein breites Verständnis für Probleme der psychischen Gesundheit und Möglichkeiten ihrer Bewältigung (Maßnahme 9.1).
Das tut die Bundesregierung:
Ab 2023 werden verschiedene Projekte gefördert, die sich auf psychische Erkrankungen konzentrieren und die nach wie vor in besonderem Maße mit Stigmatisierung behaftet sind. Die Projekte können bestimmte psychische Erkrankungen in den Blick nehmen oder auch einen krankheitsübergreifenden Ansatz verfolgen.
Mit den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) ist in Deutschland ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung innerhalb des Gesundheitssystems vorhanden. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Erkrankungen und Belastungen und zur primärpräventiven Beratung.
Die Zukunftskonferenz fordert, hormonelle Verhütungsmittel – wenn diese aus medizinischen Gründen genommen werden – als medizinische Behandlung anzuerkennen. Zudem sollen allen Personen, die unter Fruchtbarkeitsproblemen leiden, reproduktionsmedizinische Behandlungen zur Verfügung stehen (Maßnahme 9.5).
Das tut die Bundesregierung:
In Deutschland besteht bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise auch die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“. Bei einer krankheitsbedingten Behandlung mit Medikamenten, die grundsätzlich auch zur Empfängnisverhütung geeignet sind, müssen sowohl medizinische Notwendigkeit und die Zulassung des Medikamentes für die zu behandelnde Erkrankung vorliegen. Patienten zahlen dann nur den Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kosten.
In Deutschland zählt die künstliche Befruchtung zu den versicherungsfremden Leistungen und kann nur unter bestimmten Bedingungen geleistet werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination – unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität – förderfähig sein wird. Auch die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen sollen überprüft werden. Die gesetzliche Umsetzung bleibt insoweit abzuwarten.
Hier kommen Sie zurück zum Hauptartikel „Deutschland liefert!“
Im Mittelpunkt der Konferenz zur Zukunft Europas standen und stehen die Bürgerinnen und Bürger ganz Europas. Ein Jahr lang diskutierten sie europäische Zukunftsthemen – von der Corona Pandemie über den Klimawandel und die Digitalisierung bis hin zu sozialer Gerechtigkeit. 49 Vorschläge mit über 300 Maßnahmen PDF, 700 KB, nicht barrierefrei werden nun geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.