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Die Gaspreisbremse gilt für alle Gaskundinnen und Gaskunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt zusätzlich rückwirkend im März 2023.
Dieser Rechner zeigt mögliche Einsparungen auf. Die konkrete Berechnung erfolgt durch Ihren Energieversorger oder mit Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Berechnung Ihrer Jahreskosten 2023
Ohne Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
0
0
Mit Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
0*
0
0
Bei 10 % weniger Verbrauch
0*
0
0
Bei 20% weniger Verbrauch
0*
0
0
Berechnung Ihrer Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Preis
Ohne Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
0
0
Mit Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
0
0
* Differenz zu den Kosten ohne Preisbremse bei gleichem Verbrauch
Felder mit Sternchen sind Pflichtfelder.
Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts. Sie werden automatisch entlastet – bei Abrechnung mit neuen Abschlägen/Vorauszahlungen Ihres Energieversorgers sowie mit der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell eingerichtete Daueraufträge anpassen müssen.
Weitere Informationen:
FAQ: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse
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Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt zusätzlich rückwirkend im März 2023.
Dieser Rechner zeigt mögliche Einsparungen auf. Die konkrete Berechnung erfolgt durch Ihren Energieversorger oder mit Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Berechnung Ihrer Jahreskosten 2023
Ohne Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
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Mit Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
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Bei 10 % weniger Verbrauch
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Bei 20% weniger Verbrauch
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Berechnung Ihrer Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Preis
Ohne Preisbremse
Pro Jahr
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Mit Preisbremse
Pro Jahr
Pro Monat
Bei gleichem Verbrauch
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* Differenz zu den Kosten ohne Preisbremse bei gleichem Verbrauch
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Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts. Sie werden automatisch entlastet – bei Abrechnung mit neuen Abschlägen/Vorauszahlungen Ihres Stromversorgers. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell eingerichtete Daueraufträge anpassen müssen.
Weitere Informationen:
FAQ: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
FAQ-Liste zur Strompreisbremse