"Eine außergewöhnliche, einmalige Kraftanstrengung"

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Fragen und Antworten zur deutsch-französischen Initiative "Eine außergewöhnliche, einmalige Kraftanstrengung"

Die Corona-Pandemie ist eine noch nie dagewesene Herausforderung für Europa. Deutschland und Frankreich haben einen Vorschlag für die wirtschaftliche Erholung Europas vorgelegt. Die Europäische Kommission hat am 27. Mai ihren Wiederaufbau-Plan vorgestellt. Er enthält Elemente des deutsch-französischen Vorschlags.

4 Min. Lesedauer

Grafik zur deutsch-französischen Initiative

Ziel ist, dass Europa gestärkt, geeint und solidarisch aus der Krise hervorgeht.

Foto: Bundesregierung

Die Pandemie "wirtschaftlich zu überwinden und vielleicht auch stärker aus ihr herauszukommen" - das ist das Ziel der Initiative Deutschlands und Frankreichs zur wirtschaftlichen Erholung Europas. Dafür schlagen sie eine "außergewöhnliche, einmalige Kraftanstrengung" vor, wie Kanzlerin Merkel bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatspräsident Macron betonte. Ein zentraler Baustein der Initiative ist die Einrichtung eines Wiederaufbau-Fonds ("Recovery-Fund"). 

Warum brauchen wir einen Wiederaufbaufonds?

Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie sind in allen Mitgliedstaaten spürbar, manche Regionen und Sektoren sind besonders stark betroffen. Der Fonds folgt dem Grundgedanken der bereits seit vielen Jahren praktizierten Kohäsionspolitik der EU: Die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte, um das Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft zu stärken.

Die deutsch-französische Initiative bezieht dieses Prinzip auch auf die Folgen der Corona-Krise: Da die wirtschaftlichen Folgen für die Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind, kann die Pandemie den Zusammenhalt in der EU gefährden. Deutschland und Frankreich möchten, dass Europa zusammensteht und "gestärkt zusammenhaltend und solidarisch aus der Krise kommt", so Kanzlerin Merkel.

Welchen Umfang soll der Fonds haben und was ist sein Ziel?

Deutschland und Frankreich schlagen vor, einen schlagkräftigen, zeitlich befristeten und zielgerichteten Wiederaufbau-Fonds ("Recovery Fund") im Umfang von 500 Milliarden Euro einzurichten. Ergänzend zu nationalen Anstrengungen soll es der EU so ermöglicht werden, den am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen Unterstützung zu gewähren.

Der Fonds soll gemeinsam mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021-2027) den Gesamthaushalt der EU definieren. Er soll  die Widerstandsfähigkeit, Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaften steigern, Investitionen insbesondere in den digitalen und ökologischen Wandel erhöhen sowie Forschung und Innovationen stärken.

Für die zusätzlichen Mittel werden die Mitgliedstaaten es der Europäischen Kommission erlauben, "Mittel am Markt aufzunehmen, die wir dann kurzfristig ausgeben, aber über eine lange Zeit hinweg wieder zurückzahlen", so die Kanzlerin. Dafür gelte der normale Haushaltsschlüssel der Mitgliedstaaten, so Merkel.

Gewährt der Fonds Zuschüsse oder Kredite?

Der Fonds soll es der EU ermöglichen, im Rahmen ihres eigenen Haushalts den am stärksten von der Pandemie betroffenen Mitgliedsstaaten Mittel zur Verfügung zu stellen - in Form von Zuschüssen, nicht als Kredite. 

"Wegen der Außergewöhnlichkeit dieser Krise wählen wir auch einen außergewöhnlichen Weg, denn das ist notwendig, um auf diese nie dagewesene Krise auch eine Antwort zu finden", erklärt dazu die Kanzlerin. Es gehe um eine "schnelle Erholung" - daher sei es "nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig, dafür jetzt von europäischer Seite Geld bereitzustellen".  

Ergänzend betont die Kanzlerin, dass die Mittel aus dem Fonds gerade auch für Investitionen "in die Digitalisierung, in den Green Deal, in die Bewältigung der Klimakatastrophe" zur Verfügung stehen - also in die "Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union".

Soll das Geld unbefristet fließen und was wird finanziert?

Der Wiederaufbau-Fonds soll kein Dauerinstrument sein, sondern zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Er dient der Finanzierung von gezielten Maßnahmen zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie, die außerhalb der Kontrolle einzelner Mitgliedstaaten entstanden ist.

Diese Maßnahmen sind Teil der gemeinsamen Politiken und Programme in Verantwortung der EU und werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Die Mittel dienen nicht der Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben. 

Welche Art der Haftung ist vorgesehen?

Es ist keine gesamtschuldnerische Haftung vorgesehen. Die Kommission wird von den Mitgliedstaaten einmalig ermächtigt, im Namen der EU und mit Absicherung des EU-Haushalts in einem genau festgelegten Umfang Mittel am Markt aufzunehmen.

Wird der Bundestag beteiligt? 

Kanzlerin Merkel betont, dass auch ein Wiederaufbau-Fonds "natürlich im Einklang mit den europäischen Verträgen und mit dem europäischen Haushaltsrecht" stehen müsse. Auch die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten werde berührt. Der Wiederaufbau-Fonds müsse "auf einer sicheren Rechtsgrundlage" stehen und "auch die Haushaltsautonomie der jeweiligen nationalen Parlamente wiederspiegeln", so Merkel.

Grundlage wird deshalb eine Ausnahmebestimmung sein, verankert im Eigenmittelbeschluss und geknüpft an einen verbindlichen Rückzahlungsplan. Die Regelungen im Eigenmittelbeschluss müssen von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und von den nationalen Parlamenten, also auch vom Bundestag, ratifiziert werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Initiativrecht liegt bei der Europäische Kommission. Der nächste Schritt ist daher der Vorschlag der Europäischen Kommission, den sie am 27. Mai mit ihrem Aufbauinstrument "Next Generation EU" vorgestellt hat. Der mit 750 Milliarden Euro ausgestattete Aufbauplan ist in den umgestalteten EU-Haushalt eingebettet. 500 Milliarden sollen als Zuschüsse und 250 Milliarden als Kredite an besonders betroffene Mitgliedstaaten gehen.

Dieser Vorschlag wird nun beim nächsten Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs am 18. und 19. Juni diskutiert. Ziel ist es, dass eine Einigung bis Herbst erfolgt, damit das Programm nach Zustimmung des Europäischen und der nationalen Parlamente am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.