Städte und Gemeinden werden entlastet

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Konjunkturpaket Städte und Gemeinden werden entlastet

Durch die Corona-Pandemie stehen die Kommunen derzeit unter starkem Druck. Im Konjunkturpaket ist deshalb eine umfangreiche Unterstützung der Städte und Gemeinden vorgesehen. Die dafür notwendigen Gesetze hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

1 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt Chemnitz aus der Vogelperspektive mit einer Kirche im Mittelpunkt. Der Bund entlastet die Städte und Gemeinden bei den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie.

Finanzielle Unterstützung: Der Bund hilft den Kommunen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen.

Foto: imago images/Rainer Weisflog

Zur Stärkung der Kommunen erhöht der Bund insbesondere seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende und kompensiert die krisenbedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. 

Das Paket im Einzelnen:

  • Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle: Krisenbedingt brechen derzeit in fast allen Kommunen die Gewerbesteuereinnahmen ein. Diese Mindereinnahmen kompensieren Bund und Länder zu gleichen Teilen mit einem pauschalen Ausgleich. Dafür sieht der Nachtragshaushalt für 2020 Mehrausgaben in Höhe von 6,1 Milliarden Euro vor.
  • Entlastung bei den Unterkunftskosten: Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Im Nachtragshaushalt für 2020 sind dafür 3,4 Milliarden Euro eingeplant.
  • Unterstützung für ostdeutsche Länder: Rentenansprüche aus DDR-Zeiten belasten die ostdeutschen Bundesländer zunehmend, da die Kosten für die Zusatzversorgungssysteme steigen. Indem der Bund seinen Anteil an diesen Kosten ab 2021 von 40 auf 50 Prozent aufstockt, werden die Länder um jährlich rund 340 Millionen Euro entlastet.

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen erfordert eine Grundgesetzänderung. Dadurch wird dem Bund ermöglicht, seinen Anteil an den Sozialkosten zu erhöhen und sich einmalig an einem pauschalen Ausgleich der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle zu beteiligen.