Wie wähle ich?

Europawahl 2019 Wie wähle ich?

In Deutschland findet am Sonntag, den 26. Mai 2019, die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, länger als drei Monate in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat leben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

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Vor einer großen Europaflagge auf blauem Grund mit gelben Sternen steht eine durchsichtige Plastikbox, in der sich bereits Umschläge befinden und eine Hand einen weiteren Umschlag hineinwirft.

Die Wahlurne wird erst nach Schließung der Wahllokale unter Aufsicht geöffnet.

Foto: European Union 2014 EP

Wahlbenachrichtigung – was ist das?

Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die zuständigen (Gemeinde-) Behörden die sogenannten Wahlbenachrichtigungen . Mit diesen Benachrichtigungen werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahlraum zu wählen ist.

Wahlschein oder Personalausweis – was ist im Wahllokal vorzuzeigen?

In den sozialen Medien werden immer wieder gezielt Desinformationen zu Wahlabläufen gestreut, zuletzt bei der Bayerischen Landtagswahl 2018.

Richtig ist: Wer in sein ihm zugewiesenes Wahllokal geht, muss seine Wahlbenachrichtigung vorlegen, und braucht deshalb keinen Ausweis mehr vorzuzeigen. Mit der Wahlbenachrichtigung ist der Nachweis erbracht, dass man wahlberechtigt ist. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass man sich im Wahlraum mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen muss. Nur wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat oder in einem anderen Wahllokal als dem ihm zugewiesenen wählen möchte, muss ersatzweise ein Ausweisdokument vorlegen.

Stimmabgabe und Auszählung der Stimmen – wie geht das?

Die Wahl erfolgt grundsätzlich in Wahllokalen mittels Urnenwahl. Die Urnenwahl ist die klassische Form der Präsenzwahl. Das bedeutet, die Stimmabgabe findet unmittelbar am Wahltag im Wahllokal statt.

Im Wahllokal überprüfen die meist ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, ob die anwesenden Personen über eine Wahlberechtigung verfügen. Dazu vergleichen sie die Personendaten mit dem Wählerverzeichnis. Ist die Person wahlberechtigt, werden ihr die Wahlunterlagen und der Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel füllt die Wählerin oder der Wähler anschließend in der Wahlkabine aus.

Wichtig ist, dass die Wahlberechtigten bei der Wahl von niemandem bedrängt werden und ihre Wahl frei und geheim treffen können. Anschließend werfen sie ihre ausgefüllten Stimmzettel in eine bereitstehende Wahlurne. Diese Wahlurne bleibt bis zur Auszählung der Wahl verschlossen und versiegelt. Nach Schließung der Wahllokale werden die Wahlurnen unter Aufsicht geöffnet und die darin liegenden Stimmzettel öffentlich von den freiwilligen Wahlhelfern ausgezählt.

Öffentliche Wahl – was heißt das?

Die Wahl ist "öffentlich". Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich während der Wahl im Wahllokal aufhalten und die anschließende Auszählung und Feststellung des Ergebnisses beobachten kann.

Die Beobachtung hat aber klare Grenzen: So dürfen Ruhe und Ordnung nicht gestört werden, sonst kann der Wahlvorstand die betreffenden Personen aus dem Wahlraum verweisen. Verboten ist auch jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler, das heißt: die Wahlkabinen sind tabu. Personen im Wahlraum dürfen auch keine Abzeichen tragen, die auf ihre politische Überzeugung hinweisen. Und sie dürfen keine Wahlwerbung machen. Politische Diskussionen mit dem Wahlvorstand sind ebenfalls nicht erlaubt: Es gilt das Gebot der Unparteilichkeit.

Der Auszählvorgang darf selbstverständlich beobachtet werden. Aber wahlbeobachtende Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ins Wählerverzeichnis oder sonstige Wahlunterlagen schauen, personenbezogene Daten abfragen oder gar Auskunft einholen, wer gewählt hat und wer nicht.

Die Ergebnisse werden schließlich von den Kreiswahlleiterinnen und -leitern zum Kreisergebnis, von den Landeswahlleitern zum Landesergebnis und vom Bundeswahlleiter zum Bundesergebnis zusammengefasst und bekannt gegeben. Mehr zur Europawahl und dem Prozedere findet sich auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

Informationen zur Europawahl – online und sicher

Wählerinnen und Wähler haben heutzutage viele Möglichkeiten, sich im Internet zur Europawahl zu informieren. So stellen sich Parteien und Kandidaten über Webseiten, Social Media-Profile und Wahlwerbung vor. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät Bürgerinnen und Bürgern bei der Informationssuche mit gesundem Menschenverstand mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps dazu finden Sie hier .