Die Gesetzgebung der Europäischen Union

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Die Gestaltung europäischer Gesetze ist eine der wichtigsten Aufgaben des Europaparlaments. Die Abgeordneten achten darauf, dass die europaweit geltenden Regeln den Bedürfnissen der Wählerinnen und Wähler entsprechen. Auf europäischer Ebene unterscheidet sich das Gesetzgebungsverfahren jedoch grundlegend von dem in den Mitgliedstaaten.

Drei Bücher: Europa-Recht, Das Recht der Europäischen Union und Internationale Verträge Europarecht

Bei Rechtsetzungsakten sind die Kommission und der Rat der EU als Vertretung der nationalen Regierungen beteiligt.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Wer darf Gesetzvorschläge einbringen?

Grundsätzlich hat nur die Europäische Kommission das Recht, Gesetzentwürfe vorzulegen. Allerdings können das Europäische Parlament, der Ministerrat und der Europäische Rat die Kommission auffordern, tätig zu werden.

Das können auch die Bürgerinnen und Bürger der EU. In einem Volksbegehren können eine Millionen Wähler sie auffordern, sich eines bestimmten Themas anzunehmen.

Wer entscheidet darüber?

Seit dem Vertrag von Lissabon sind das Europäische Parlament (EP) und der EU-Ministerrat gleichberechtigte Gesetzgeber der Union. Beide Gremien müssen einem Entwurf zustimmen, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Dieser Prozess heißt ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

Ministerrat und EP werden beim Gesetzgebungsverfahren vom Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss beraten. Beide Ausschüsse müssen gehört werden und geben Stellungnahmen ab.

Wie ist der Ablauf eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens?

Ein Gesetzesvorschlag der Kommission wird zunächst in einer ersten Lesung im EP beraten. Die Entscheidung und eventuelle Änderungsvorschläge des EP werden dem Ministerrat übermittelt. Das Gesetz ist erlassen, wenn der Ministerrat, und damit die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, zustimmt.

Die Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten im Rat treffen somit wesentliche Entscheidungen für die gesamte Europäische Union. Sollte der Ministerrat weitere Änderungsvorschläge haben, werden diese in einer zweiten Lesung im EP beraten.

Was ist, wenn sich EP und Ministerrat nicht einig sind?

Wenn sich EU-Parlament und Ministerrat über einen Gesetzesentwurf nicht einigen können, tritt der Vermittlungsausschuss zusammen. In ihm sitzen Mitglieder aus beiden Gremien zu gleichen Teilen. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen zu einer Einigung kommen. Diese Einigung wird dann in einer dritten Lesung von EP und Ministerrat behandelt. Falls dies nicht gelingt, gilt der Rechtsakt als gescheitert.

Wie lange dauert das Verfahren?

Für die erste Lesung des Entwurfs gibt es keine zeitliche Beschränkung. Für die zweite Lesung haben die Organe drei Monate Zeit. Gegebenenfalls können sie eine Verlängerung um einen Monat beantragen. Zwischen 2009 und 2014 dauerte das Gesetzgebungsverfahren im Durchschnitt 19 Monate.

Welchen Einfluss haben die nationalen Parlamente?

Die nationalen Parlamente müssen zeitgleich mit dem Europäischen Parlament von der EU-Kommission über Gesetzesinitiativen informiert werden. Sie können gegen die Gesetzesinitiative Stellung beziehen. Lehnen mindestens ein Drittel die Mitgliedstaaten den Gesetzesentwurf ab, muss dieser erneut überprüft werden. Das ermöglicht den nationalen Parlamenten, die Gesetzgebungstätigkeit der einzelnen Regierungsmitglieder auf EU-Ebene zu kontrollieren und zu beeinflussen.

Welche Rechtsakte kennt die EU?

Rechtsakte sind juristische Handlungen: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Beschließen EP und Rat eine Verordnung, so gilt diese unmittelbar und verbindlich. In den nationalen Parlamenten müssen keine eigenen Gesetzesbeschlüsse dazu gefasst werden.

Handelt es sich dabei um eine Richtlinie, so haben die nationalen Parlamente diesen gesetzlichen Rahmen durch ein eigenes innerstaatliches Gesetz umzusetzen. Auch Beschlüsse sind verbindliche Rechtsakte. Sie betreffen aber nur einen Adressaten. Außerdem können die EU-Organe noch Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen veröffentlichen. Diese sind allerdings nicht verbindlich für die Mitgliedstaaten.