Unterzeichnung des 2+4-Vertrags

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12. September 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Unterzeichnung des 2+4-Vertrags

12. September 1990: Die Außenminister der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen in Moskau den "Zwei-plus-Vier-Vertrag". Er sichert dem wiedervereinten Deutschland volle Souveränität zu.

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Außenminister Hans-Dietrich Genscher, DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière, Roland Dumas, Eduard Schewardnadse, Douglas Hurd und James Baker unterzeichnen den 'Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland'.

2+4 Vertrag wird unterzeichnet

Foto: Bundesregierung/Reineke

Der internationale Rahmen für die Wiedervereinigung

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion, verzichten mit dem Vertrag auf ihre Rechte an und in Deutschland. Damit steht der staatlichen Einheit Deutschlands nichts mehr im Wege.

Der Vertrag kommt einer Sensation gleich. Das Ende der Vier-Mächte-Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes ist für die meisten Menschen eine genauso große Überraschung wie der Mauerfall und die zügige Wiedervereinigung. 1945 hatten die Alliierten das "Potsdamer Abkommen" geschlossen. Durch die Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 war dieses Abkommen nicht aufgehoben, es galt fort.

Vor allem den Menschen in West-Berlin war das die ganze Zeit bewusst – von der Verantwortung der Westmächte für die West-Berliner Sektoren hing ihre Freiheit ab. Im Bewusstsein und im Alltag der Westdeutschen spielten die Rechte der Alliierten dagegen so gut wie keine Rolle; manche wunderten sich nur, weshalb es beispielsweise im westfälischen Bünde immer noch eine sowjetische Militärmission gab.

Das Problem: die Bündnisfrage

Die Verhandlungen über den 2+4-Vertrag haben sich schwierig gestaltet. Die Westmächte fordern, das wiedervereinigte Deutschland müsse Nato-Mitglied bleiben. Doch Moskau tut sich damit schwer. Erst nach einem Gespräch von Bundeskanzler Helmut Kohl mit dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow im Kaukasus gibt es grünes Licht.

In Artikel 6 des Vertrages heißt es: "Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt."

Zu den Vertragsinhalten gehören auch diese Punkte: Die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen, stimmt einer Reduzierung ihrer Streitkräfte zu und verzichtet auf ABC-Waffen.

Dieser Beitrag beschreibt eine der vielen Etappen auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Eine Übersicht der einzelnen Schritte bis zur Wiedervereinigung erhalten Sie in der Chronik . Weiteres zum Thema Deutsche Einheit finden Sie auf der Themenseite .