Übergangsregelungen für Arbeit und Sozialversicherung

Vorkehrungen für ungeregelten Brexit Übergangsregelungen für Arbeit und Sozialversicherung

Die Bundesregierung trifft Vorsorge, um die Folgen des Brexit abzufedern. Die Übergangsregelungen für Arbeit, Sozialversicherung, BAföG und Einbürgerung haben den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll bei einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs unmittelbar in Kraft treten.

1 Min. Lesedauer

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU entfällt auch die Rechtsgrundlage für gemeinsame Regelungen zur sozialen Sicherung. Das betrifft Leistungen etwa für Krankheit und Pflegebedürftigkeit, für die Alterssicherung, für Hinterbliebene, bei Invalidität, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Arbeitslosigkeit.

Mit dem Gesetz werden Übergangsregelungen geschaffen für Deutsche und britische Staatsbürger, die im jeweils anderen Land leben und arbeiten. Sie sollen auch nach einem ungeregelten Brexit keine Nachteile in der sozialen Sicherung erleiden.

Sozialversicherungsschutz gilt weiter

Bereits bestehender Sozialversicherungsschutz und Anrechnungszeiten sollen erhalten bleiben. Das gilt für alle, die vor dem Austritt in der britischen oder deutschen gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen, Renten- und Unfallversicherung versichert waren.

Das Gesetz des enthält außerdem Übergangsregelungen zur Arbeitsförderung, zur Altersteilzeit und zur Arbeitnehmerüberlassung.

BAföG wird weiter gezahlt

Auszubildende und Studierende, müssen eine im jeweils anderen Land begonnene Ausbildung nicht abbrechen. Sie sollen bis zum Ausbildungsabschluss BAföG erhalten.

Einbürgerung

Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber, über deren Anträge nicht vor dem einem ungeregelten Austritt entschieden wurde, behalten ihre jeweilige Staatsangehörigkeit. Mehrstaatlichkeit wird hingenommen, damit längere Bearbeitungszeiten nicht zu ihre Lasten gehen.