Fragen und Antworten zum Brexit

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Kurz und verständlich Fragen und Antworten zum Brexit

Großbritannien hat offiziell erklärt, aus der EU austreten zu wollen. Wie geht es nun weiter? Was wird verhandelt? Was passiert, wenn man sich nicht einigt? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

Wie sieht das Austrittsverfahren aus der EU aus?

Jeder EU-Mitgliedstaat kann beschließen, aus der EU auszutreten. In Artikel 50 des EU-Vertrages ist das Austrittsverfahren festgelegt.

Am 29. März 2017 informierte die britische Premierministerin Theresa May den Europäischen Rat in einer Mitteilung über die Absicht Großbritanniens, aus der EU auszutreten. Damit hat das offizielle Austrittsverfahren begonnen.

Am 12. Juli 2018 hat die britische Regierung ein Weißbuch vorgelegt: Das knapp hundertseitige Papier stellt die britische Position zum Brexit dar. Es ist nun an der EU-Kommission, die Vorschläge zu prüfen. Die Verhandlungen sollen bis Oktober 2018 abgeschlossen werden, um die Ratifizierung rechtzeitig innerhalb der in Artikel 50 des EU-Vertrags gesetzten Frist von zwei Jahren - also vor Ende März 2019 - abzuschließen.

Großbritannien ist bis zum Austritt weiterhin Mitglied der EU mit allen Rechten und Pflichten.

Anschaulich erklärt wird das Austrittsverfahren auch in dieser Infografik und diesem Facebook-Video . Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse finden Sie in dieser Übersicht .

Wird Großbritannien die EU sofort verlassen?

Mit der offiziellen Erklärung des Austrittswunsches am 29. März 2017 müssen die EU und Großbritannien Verhandlungen für ein Austrittsabkommen aufnehmen.

Während der Verhandlungen ist Großbritannien weiterhin Mitglied der EU mit allen Rechten und – auch finanziellen - Pflichten. So kann die britische Premierministerin zum Beispiel bis zum endgültigen Austritt weiter an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs, dem Europäischen Rat, teilnehmen, ebenso wie die britischen Minister am Rat der Europäischen Union. Ausgeschlossen sind sie bei Treffen, die den Austritt verhandeln.

Die britische EU-Mitgliedschaft endet erst, wenn ein Austrittsabkommen verhandelt und in Kraft getreten ist. Sollte das nicht rasch genug geschehen, endet die EU-Mitgliedschaft automatisch im März 2019, zwei Jahre nach der offiziellen Austrittserklärung - es sei denn, der Europäische Rat und Großbritannien beschließen einstimmig, die Frist zu verlängern.

Was passiert, wenn man sich nicht auf ein Austrittsabkommen einigt?

Einigen sich EU und Großbritannien nicht auf ein Austrittsabkommen und auch nicht auf eine längere Verhandlungsfrist, kommt es nach zwei Jahren zum automatischen Brexit.

Mit dem Ausscheiden würden die EU-Verträge, die zum Beispiel den freien Warenverkehr und die Freizügigkeit für EU-Bürger garantieren, keine Anwendung mehr auf Großbritannien finden. Gleiches gilt für EU-Verordnungen. Das sind EU-Regeln, die wie nationale Gesetze unmittelbar in den EU-Staaten gelten.

Großbritannien wäre kein Mitglied des europäischen Binnenmarktes mehr und müsste sich nach den Handelsregeln der Welthandelsorganisation WTO richten.

Muss sich Großbritannien während der Austrittsverhandlungen weiter an EU-Recht halten?

Während der Austrittsverhandlungen bleibt Großbritannien reguläres Mitglied der EU. Großbritannien ist im Rat weiterhin stimmberechtigt. Einzige Ausnahme sind die fehlenden Stimmrechte in Bezug auf das Austrittsabkommen.

Großbritannien muss sich auch weiter an EU-Recht halten und darf es nicht einseitig außer Kraft setzen.

Wegen des Vorrangs des EU-Rechts darf Großbritannien auch keine vom EU-Recht abweichenden Regelungen erlassen.

Muss Großbritannien noch Beiträge zahlen?

Großbritannien muss bis zum Austritt weiterhin seine finanziellen Beiträge an den EU-Haushalt leisten. Die finanziellen Verpflichtungen bei Austritt werden darüber hinaus im Austrittsabkommen festgehalten.

Erst nach Abschluss eines Austrittsabkommens oder zwei Jahre nach Mitteilung der Austrittsabsicht an den Europäischen Rat endet die EU-Mitgliedschaft des Großbritanniens.

Um welche Fragen wird es bei den Austrittsverhandlungen zunächst gehen?

Der EU-Chefverhandler Michel Barnier hat seine Schwerpunkte für die Verhandlungen dargelegt . Schnell geklärt werden sollen die Themen, die am meisten für Verunsicherung sorgen.

Dies sind die Rechte von Millionen von EU-Bürgern in Großbritannien und umgekehrt. Es geht um Aufenthaltsrechte, Zugang zum Arbeitsmarkt, Renten- und Sozialversicherungsrechte und Zugang zu Bildung.

Auch die Bundesregierung, so hat es die Bundeskanzlerin betont, wird sich intensiv dafür einsetzen, dass die Folgen für den Alltag der betroffenen Menschen so gering wie möglich ausfallen werden.

Zweitens müssen die finanziellen Konsequenzen des Brexit und drittens die Folgen des Ausscheidens Großbritanniens aus der Zollunion für die Grenze zwischen Irland und dem britischen Nordirland geklärt werden.

Wäre eine Rückkehr Großbritanniens in die EU möglich?

Eine Rückkehr in die EU nach einem Austritt ist möglich. Allerdings stellt der EU-Vertrag klar, dass dafür das sehr aufwändige Beitrittsverfahren erneut komplett durchlaufen werden muss (Artikel 50 Absatz 5 EUV). Dabei müssten alle EU-Staaten für den erneuten EU-Beitritt stimmen.