Fragen und Antworten zu Bildung und Erasmus+

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Kurz und verständlich Fragen und Antworten zu Bildung und Erasmus+

Erasmus+ ist das weltweit größte Förderprogramm für Auslandsaufenthalte. Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland studieren oder arbeiten möchte? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

4 Min. Lesedauer

Wie kann ich einen Teil meines Studiums im EU-Ausland finanzieren?

Mit dem Programm Erasmus+ fördert die EU das Lernen und Studieren im europäischen Ausland. An dem Programm beteiligen sich alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende mit Erasmus+ bis zu zwölf Monate an eine ausländische Gasthochschule gehen. Auch ein Praktikum wird unterstützt. Die finanzielle Förderung durch Erasmus+ beträgt für ein Studium monatlich bis zu 500 Euro, für ein Praktikum bis zu 700 Euro.

Zudem können auch spezielle Zuschüsse beantragt werden – etwa für Mobilitätskosten oder einen vorbereitenden Sprachkurs. Ergänzend sind die Gaststudenten in der Regel von den örtlichen Studiengebühren befreit. Erasmus+ ermöglicht zudem die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Kann ich mich nach meinem Abitur an allen europäischen Universitäten bewerben?

Alle EU-Bürger dürfen an jeder Universität oder Hochschule eines EU-Mitgliedsstaates unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische studieren. Wie in Deutschland, gibt es in jedem Land für die verschiedenen Ausbildungswege auch unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Diese Aufnahmebedingungen unterscheiden sich nach Ländern, Hochschulen und Fachrichtungen zum Teil erheblich.

Wichtig ist, dass einem EU-Bürger der Zugang zu einer Hochschule nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit verweigert werden darf. Neben speziellen Qualifikationen – wie etwa einem Abitur oder einer bestimmten Abschlussnote – fordern einige EU-Länder den Nachweis von Sprachkenntnissen. Besondere Regeln gelten in Fragen der Studiengebühren und Studienbeihilfen. Viele Hochschulen bieten auf ihren Internetseiten spezielle Informationen und Kontaktdaten für internationale Studenten an.

EU-Ausländer, die in Deutschland studieren möchten, sollten sich als erstes auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule informieren. Bei Fächern mit einem begrenzten Zugang (Numerus Clausus) erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung, bei nur regionalem Numerus Clausus durch die Hochschule selbst. Über die Datenbank "anabin" können Interessenten erfahren , ob ihr ausländischer Bildungsnachweis für eine Bewerbung um einen Studienplatz in Deutschland in Frage kommt.

Wo finde ich Infos und Unterstützung für meine Berufsausbildung im Ausland?

Im Bereich der beruflichen Bildung werden Auszubildende, Berufsfachschüler und Menschen in beruflicher Weiterbildung gefördert, die ein Praktikum in einem ausländischen Betrieb absolvieren möchten.

Durch das Erasmus+-Stipendium können die Teilnehmer Zuschüsse zur Finanzierung von Reise- und Unterkunftskosten, Sprachkursen oder sonstigen Mehrausgaben erhalten. Ansprechpartner ist jeweils der eigenen Betrieb, die Berufsschule oder die jeweilige Kammer.

Gibt es zusätzlich auch Möglichkeiten für Lehrende?

Erasmus+ bietet die Möglichkeit für Lehrkräfte, eine Zeit lang in einer Bildungseinrichtung im Ausland zu unterrichten. In Frage kommen sowohl Lehrkräfte aus dem Bildungsbereich selbst als auch in anderen Bereichen tätige Personen, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen austauschen möchten.

Gibt es Teilnahmebedingungen für das Programm Erasmus+?

Um im Rahmen von Erasmus+ im Ausland studieren zu können, müssen Sie an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad abgeschlossen wird. Studierende in der ersten Stufe müssen mindestens im zweiten Studienjahr stehen.

Der Auslandsaufenthalt muss für Ihr Studium und Ihre persönliche Entwicklung relevant und in Ihr Studienprogramm integriert sein.

Ihre entsendende Hochschule und die aufnehmende Einrichtung müssen eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet haben, damit Sie im Rahmen von Erasmus+ dort studieren können.

In Programmländern müssen beide Einrichtungen über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Einrichtungen in Partnerländern verpflichten sich mit der Unterzeichnung der interinstitutionellen Vereinbarung zur Einhaltung der darin festgelegten Grundsätze.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an Erasmus+?

Es gibt keine Altersbeschränkungen für die Teilnahme an einem Erasmus+ Programm. Im Regelfall sind die Stipendiaten zwischen 19 und 30 Jahre alt.

Wann sollte ich mit den Vorbereitungen beginnen?

Wir empfehlen zirka ein Jahr vorher mit den Vorbereitungen zu beginnen. Bedenken Sie, dass die begehrten Plätze schnell vergeben sind.

Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein und wie kann ich sie prüfen lassen?

Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist von Land zu Land und von Uni zu Uni unterschiedlich. Englischsprachige Universitäten erwarten beispielsweise eine gewisse Mindestpunktzahl im TOEFLTest of English as a Foreign Language-Test, der Englischkenntnisse nachweist.

Auch wenn keine Nachweise verlangt werden, sollte man sich bewusst sein, dass man Vorlesungen in der fremden Sprache verstehen sollte und sich auch so im Land einigermaßen verständigen muss. Wer also noch keine Vorkenntnisse hat, kann die Zeit vor der Abfahrt sicher gut nutzen.

Beispiele für Einstufungstests:

  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) (amerikanisches Englisch)
  • International English Language Testing System (IELTS) (britisches Englisch)
  • Über das DELF-DALF-Programm werden die Kenntnisse in Französisch geprüft.
  • Der spanische Test heißt DELE.

Manche Einstufungstests werden auch von den Universitäten in der Heimat angeboten. Welcher Test gemacht werden muss, hängt von den Vorgaben der Gasthochschule ab.

Kann ich meinen Auslandsaufenthalt verlängern?

Ja, der Auslandsaufenthalt kann grundsätzlich verlängert werden. Allerdings sollte der Aufenthalt die vorgegeben Höchstlaufzeit von insgesamt maximal zwölf Monaten nicht überschreiten. Vorgaben zum Verlängerungsverfahren tätigen die Heimatuniversität und Gastuniversität selbst, oft reicht jedoch ein formloses Schreiben zur Beantragung.

Bin ich in meinem Auslandsjahr in der EU krankenversichert?

Ja, durch die Europäische Krankenversicherungskarte. Ob man bereits im Besitz dieser Karte ist, verrät ein Blick auf die Rückseite der Versichertenkarte. Sie ist am einheitlichen Europa-Logo zu erkennen.