China öffnet sich für europäische Unternehmen

Fragen und Antworten zum EU-China-Investitionsabkommen China öffnet sich für europäische Unternehmen

Die EU und China haben sich auf ein umfassendes Investitionsabkommen geeinigt. Es bietet europäischen Firmen einen Investitionsschutz sowie einen verbesserten Marktzugang. Mit dem Abkommen geht China zum ersten Mal eine auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung gestützte, wertebasierte Investitionsbeziehung ein.

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Foto zeigt ein Schiff mit Containern.

Das Investitionsabkommen schafft europäischen Unternehmen mehr Freiräume im Frachtcontainer-Bereich. 

Foto: imago images/ZUMA Wire

Wie groß ist das Investitionsvolumen zwischen der EU und China?

In den letzten 20 Jahren haben die Direktinvestitionen der EU nach China mehr als 140 Milliarden Euro betragen, umgekehrt waren es 120 Milliarden Euro Direktinvestitionen aus China in die EU - zwar eine große Summe, aber angesichts der Größe der Wirtschaftsräume durchaus noch zu steigern, wofür das Abkommen auch eine Grundlage legt.

Was ist das Wesentliche am Investitionsabkommen?

Mit den umfassenden Verpflichtungen für das verarbeitende Gewerbe - dem wichtigsten Sektor für EU-Investitionen in China - sowie verschiedenen Dienstleistungssektoren, wie Cloud-Diensten, privater Gesundheitsversorgung, aber auch Umweltdienstleistungen und Luftverkehrsdiensten, erhalten europäische Unternehmen Sicherheit und Verlässlichkeit, dass China den Marktzugang nicht mehr untersagen oder neue diskriminierende Praktiken einführen dürfen wird.

Durch klare Regeln für staatseigene chinesische Unternehmen, Transparenz von Subventionen, Beendigung wettbewerbsverzerrender Praktiken werden fairere Wettbewerbsbedingungen geschaffen.

Zudem werden den europäischen Unternehmen Garantien zur leichteren Erlangung von Genehmigungen und vereinfachter Verwaltungsabwicklung eingeräumt. Sie erhalten auch Zugang zu den chinesischen Normungsgremien.

Was wurde ausgehandelt?

Die Bedingungen für den Marktzugang der EU-Unternehmen sind geklärt und unabhängig von der internen chinesischen Politik geworden. Werden Verpflichtungen nicht eingehalten, kann die EU auf den Streitbeilegungsmechanismus des Abkommens zurückgreifen, der die höchsten Standards bereits bestehender EU-Handelsabkommen enthält. Die EU hat weitere und neue Marktzugangsöffnungen und -verpflichtungen ausgehandelt. Die bisher geltenden mengenmäßigen Beschränkungen, Beteiligungsobergrenzen oder Joint-Venture-Auflagen hatten EU-Unternehmen erheblich behindert.

Wie steht es um Klima und Nachhaltigkeit?

Mit diesem Abkommen geht China zum ersten Mal eine auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung gestützte, wertebasierte Investitionsbeziehung ein. So verpflichtet sich China, keine Arbeits- und Umweltschutzstandards zu senken, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern. Außerdem will China das Pariser Klimaschutzabkommen sowie von ihm ratifizierte Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen und an der Ratifizierung der IAO-Übereinkommen zur Zwangsarbeit arbeiten.

Wie geht es beim Investitionsschutz weiter?

Beide Seiten streben an, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Investitionsübereinkommens abzuschließen. Sie wollen auf modernisierte Schutzstandards und Streitbeilegung hinarbeiten, die den Arbeiten der UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law – Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht) für einen multilateralen Investitionsgerichtshof Rechnung trägt. Bilaterale Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China will die EU modernisieren und ersetzen.

Was sind die weiteren Schritte bis zum Inkrafttreten?

Derzeit wird der Wortlaut des Übereinkommens auf beiden Seiten fertig gestellt, anschließend der Text juristisch überprüft und übersetzt. Dann kann er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden.

Das EU-China-Investitionsabkommen - Beispiele für Marktzugangsverpflichtungen Chinas:

  • Verarbeitendes Gewerbe: China ist umfassende Verpflichtungen mit nur sehr wenigen Beschränkungen eingegangen. Etwa die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen der EU entfällt auf das verarbeitende Gewerbe, zum Beispiel Verkehrsmittel und Telekommunikationsgeräte, Chemikalien, Gesundheitstechnik. Derart weitreichende Marktzugangsverpflichtungen ist China gegenüber keinem anderen Partner eingegangen. 
  • Automobilbranche: China hat sich bereit erklärt, Joint-Venture-Auflagen abzuschaffen und auslaufen zu lassen. China wird sich zum Marktzugang für alternativ angetriebene Fahrzeuge verpflichten.
  • Finanzdienstleistungsbranche: China beginnt mit der schrittweisen Liberalisierung der Finanzdienstleistungsbranche, wird diese Öffnung für Investoren aus der EU gewähren und sich verpflichten, diese beizubehalten. Joint-Venture-Auflagen und Obergrenzen für ausländische Beteiligungen für das Bankwesen, den Handel mit Wertpapieren und Versicherungen (einschließlich Rückversicherungen) sowie für die Vermögensverwaltung wurden abgeschafft.
  • Gesundheitswesen (private Krankenhäuser): Den Markt wird China weiter öffnen, indem es Joint-Venture-Auflagen für private Krankenhäuser in wichtigen chinesischen Städten wie Peking, Shanghai, Tianjin, Guangzhou und Shenzhen aufhebt.
  • Forschung und Entwicklung (biologische Ressourcen): China hat sich bisher nicht für ausländische Investitionen in biologische Ressourcen im Forschungs- und Entwicklungsbereich geöffnet. Das Land hat sich bereit erklärt, keine neuen Beschränkungen einzuführen und bei einer möglichen künftigen Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen in diesem Bereich der EU Zugang zu gewähren.
  • Telekommunikation/Cloud-Dienste: China hat zugestimmt, das Investitionsverbot für Cloud-Dienste aufzuheben. Diese stehen EU-Investoren nun offen, für die Beteiligungen gilt aber eine Obergrenze von 50 Prozent.
  • IT-Dienstleistungen: China hat zugestimmt, den Marktzugang für IT-Dienstleistungen zuzulassen – eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation. Darüber hinaus wird China eine Technologieneutralitätsklausel aufnehmen, die gewährleisten würde, dass Obergrenzen für Beteiligungen, die für Telekommunikationsdienstleistungen mit Mehrwert gelten, nicht auf andere online angebotene Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Logistik, Medizin usw. angewandt werden.
  • Internationaler Seeverkehr: China wird Investitionen in einschlägige landseitige Hilfstätigkeiten zulassen und es EU-Unternehmen so ermöglichen, uneingeschränkt in Frachtumschlag, Containerdepots und -stellplätze, Seeverkehrsagenturen usw. zu investieren. Dadurch wird es EU-Unternehmen möglich, umfassende multimodale und durchgehende Verkehrsdienstleistungen zu organisieren, einschließlich der inländischen Teilstrecke des internationalen Seeverkehrs.
  • Dienstleistungen im Bereich des Luftverkehrs: Das umfassende Investitionsabkommen befasst sich zwar nicht mit Verkehrsrechten, da sie Gegenstand gesonderter Luftverkehrsabkommen sind, doch wird sich China in den Schlüsselbereichen computergesteuerte Buchungssysteme, Bodenabfertigung sowie Verkaufs- und Vermarktungsdienstleistungen öffnen. China hat auch seine Mindestkapitalanforderung für Miet-/Leasingdienstleistungen für Luftfahrzeuge ohne Besatzung aufgehoben, was über das GATS hinausgeht.
  • Dienstleistungen für Unternehmen: China wird Joint-Venture-Auflagen in den Bereichen Immobiliendienstleistungen, Miet- und Leasingdienstleistungen, Reparatur und Wartung für Verkehr, Werbung, Marktforschung, Managementberatung und Übersetzungsdienstleistungen usw. abschaffen.
  • Umweltdienstleistungen: China wird Joint-Venture-Auflagen im Bereich Umweltdienstleistungen wie Abwasser, Lärmminderung, Entsorgung fester Abfälle, Abgasreinigung, Natur- und Landschaftsschutz, Sanitärversorgung und andere Umweltdienstleistungen aufheben.
  • Bauleistungen: China wird die Projektbeschränkungen, die derzeit in seinen GATS-Verpflichtungen vorgesehen sind, aufheben.
  • Beschäftigte von EU-Investoren: Führungs- und Fachkräfte aus EU-Unternehmen dürfen bis zu drei Jahre - ohne Einschränkungen wie Arbeitsmarktprüfungen oder -quoten - in chinesischen Tochterunternehmen arbeiten. Vertreter von EU-Investoren können vor einer Investition zu Besuchszwecken frei einreisen.