EU-Erweiterung
Europa erfreut sich seit über 60 Jahren eines dauerhaften Friedens und weltweit einzigartiger Stabilität. Schritt für Schritt ist seit 1957 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Ländern die Europäische Union (EU) mit heute 28 Mitgliedern geworden. Und weitere Beitritte werden folgen.

EU-Erweiterung
Foto: Oliver Mark
Von Anfang an war die Gemeinschaft für alle europäischen Staaten offen. 1951 legten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den Grundstein für die europäische Einigung. 1957 gründeten diese Länder in Rom die EWG und die Europäische Atomgemeinschaft. Dabei wurde von Anfang an das Ziel formuliert, diese Gemeinschaften auf weitere Staaten auszudehnen.
Wegen des Ost-West-Konfliktes blieb der Integrationsprozess aber auf Westeuropa beschränkt. Dies änderte sich mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989. Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die neuen Bundesländer Teil der Union.
Jeder europäische Staat kann grundsätzlich den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union stellen. Voraussetzungen sind unter anderen das Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind in den so genannten Kopenhagener Kriterien festgelegt, die die Beitrittsbedingungen regeln.
Länderbeitritt zur EU
1957 | Gründungsstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande |
1973 | Dänemark, Großbritannien und Irland |
1981 | Griechenland |
1986 | Portugal und Spanien |
1995 | Finnland, Österreich und Schweden |
2004 | Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern |
2007 | Bulgarien und Rumänien |
2013 | Kroatien |
Die Beitrittskandidaten
Die EU ist nach wie vor attraktiv für viele europäische Staaten. Einige von ihnen haben sich um einen Beitritt beworben. Derzeit haben die Türkei, Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und Albanien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten.
Türkei: Die Europäische Union hat am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet, nachdem sie alle Vorbedingungen erfüllt hatte. Da die Türkei dem EU-Mitglied Zypern seine Verpflichtungen aus der Zollunion verweigert, beschließt die EU 2006 acht Kapitel nicht zu öffnen und keine geöffneten zu schließen. 2013 wurden die Verhandlungen zu Kapitel 22 - Regionalpolitik - eröffnet. Von insgesamt 35 Kapiteln sind derzeit 16 geöffnet.
Die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 17. Dezember 2005 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten. Beitrittsverhandlungen mit der ejR Mazedonien sind noch nicht eröffnet, da wichtige Reformschritte noch ausstehen und die offene Namensfrage mit Griechenland weiter ungelöst ist.
Island erhielt im Sommer 2010 den Status eines Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverhandlungen wurden danach aufgenommen. Da das Land bereits zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört und damit viele Regelungen der EU bereits gelten, wurde mit einem schnellen Beitrittsverfahren gerechnet. Die Verhandlungen wurden durch die isländische Regierung im Mai 2013 auf Eis gelegt. Am 12.03.2015 teilte der Isländische Außenminister der Europäischen Kommission mit, dass Island die Beitrittsverhandlungen nicht wieder aufnehmen werde.
Montenegro wurde der Status des Beitrittskandidaten im Dezember 2010 verliehen. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2012 aufgenommen.
Serbien erhielt den Status des Beitrittskandidaten am 2. März 2012. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2014 aufgenommen.
Albanien erhielt am 27. Juni 2014 den Status eines Beitrittskandidaten.
Fragen zur EU-Erweiterung
- Was sind die Vorteile der Erweiterung?
Welche Voraussetzungen muss ein Land für einen EU-Beitritt erfüllen?