Die soziale Marktwirtschaft prägt Europa. Die Europäische Union (EU) hat Deutschland und Europa Frieden und Wohlstand gebracht. Die EU muss zeigen, dass sie in einer Welt des Wettbewerbs und der Globalisierung bestehen kann, um ihre Erfolgsgeschichte fortzusetzen.

EU-Finanzpolitik
Foto: picture-alliance/ dpa
Koordinierung der Wirtschaftspolitik
Für die Gestaltung der Wirtschaftspolitik sind die Mitgliedstaaten zuständig. Aufgrund des Europäischen Binnenmarkts und der Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik jedoch immer stärker aufeinander abstimmen. Die Auswirkungen der Schuldenkrise in einigen Ländern hat diesen Zwang noch deutlicher werden lassen. Mit dem Euro-Plus-Pakt verpflichten sich die Euro-Länder, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Damit die wirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern vergleichbar werden und so die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Euro-Raums steigt.
Mit der Strategie Europa 2020 hat sich die EU ehrgeizige Ziele gesetzt. Sie sieht vor, Wachstum und Beschäftigung zu erhöhen und Europa für den Weg in die wissensbasierte Ökonomie fit zu machen. Dabei sollen vor allem Schuldenabbau und Reformen der Pensions- und Gesundheitssysteme die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen garantieren. Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft unterstützen dieses Ziel.
Die europäische Wirtschaftspolitik will die Erwerbsquote erhöhen, indem die Bildungs- und Ausbildungssysteme verbessert und die Arbeitsmärkte modernisiert werden. Mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen Innovationen vorantreiben. Auch die Modernisierung der Infrastruktur setzt Wachstumsimpulse. Schließlich setzt die EU auf Bürokratieabbau auf allen politischen Ebenen.
Mehr zur europäischen Wirtschaftspolitik beim Bundeswirtschaftsministerium
Der Euro
Die Einführung des Euro war ein wichtiger Durchbruch für den Binnenmarkt. Die Währungsunion macht die Preise im grenzüberschreitenden Handel und für Reisende transparent. Wechselkursunsicherheit und Umtauschkosten sind entfallen. Die Kosten des Handels sind gesunken. Das Volumen der deutschen Exporte in die Mitgliedsländer der Währungsunion hat erheblich zugenommen. Auch die Kosten für Importe gingen zurück.
Der Euroraum hat sich in der Finanzkrise von 2008/2009 als stabil gezeigt. Hätte es den Euro nicht gegeben, wäre es zu umfangreichen Währungsspekulationen gekommen, die gerade der exportorientierten deutschen Wirtschaft geschadet hätten. Für Deutschland ist der Euro daher ein großer Gewinn und darf trotz der Haushaltskrisen in einigen Mitgliedsländern nicht in Frage gestellt werden.
Die Stabilität der D-Mark und die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank standen bei der Entwicklung der Regeln für die Währungsunion Pate. Im Vordergrund das Ziel: Der Euro muss eine stabile Währung sein. Strenge Aufnahmekriterien sollten garantieren, dass auch in Zukunft nur Länder mit einer stabilen Währung an der Währungsunion teilnehmen. Das Statut der Europäischen Zentralbank sichert eine unabhängige, am Ziel der Preisstabilität orientierte Geldpolitik. Regelungen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten sicherstellen, dass kein Teilnehmerstaat aus dem Stabilitätskonsens ausschert.
Entgegen den Bestimmungen haben mehrere Euroländer die Schuldenregeln gebrochen. Die Schuldenkrise Griechenlands und anderer Euroländer hat gezeigt, dass die vertraglichen Regelungen für die Währungsunion nicht ausreichten. Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) versuchen die Euroländer, die von Haushaltsnotlagen betroffenen Länder zu unterstützen. Dabei bürgen die anderen Euroländer für die Kredite an die betroffenen Länder. Mit dieser Überbrückungshilfe sollen diese die notwendige Zeit gewinnen, ihre Haushaltsdefizite und ihre Schulden abzubauen sowie ihre Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Diese Unterstützung ist mit harten Anpassungsbedingungen verbunden, die die EU überwacht.
Gleichzeitig hat sich die EU neue Regeln gegeben, um in Zukunft derartige Krisen der Euroländer zu vermeiden. So hat sie die Mechanismen zur Überwachung der Stabilitätsbestimmungen erheblich verschärft. Im sogenannten Europäischen Semester müssen die Mitgliedsländer ihre Haushaltspläne der EU-Kommission vorlegen. Die Kommission gibt dann Empfehlungen für eine bessere Haushaltsführung. Außerdem können die Sanktionen gegen Länder, die gegen die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstoßen, schneller eingesetzt werden. Im Fiskalvertrag haben sich 25 EU-Länder zur einer konsequenten Sparpolitik mit einer nationalen Schuldenbremse verpflichtet.
Mehr zum Euro bei der Europäischen Zentralbank
Gemeinsamer Binnenmarkt
Mit mehr als 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung von über 12 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt. Der Binnenmarkt bedeutet für Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger, dass innerhalb der EU Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ungehindert Grenzen überschreiten können.
Im Warenverkehr gilt das Herkunftslandprinzip: Kein Produkt, das den europäischen Mindestanforderungen genügt und in einem EU-Land zugelassen ist, darf von einem anderen Mitgliedstaat zurückgewiesen werden. Überall in der EU leben und arbeiten können ist ein europäisches Bürgerrecht. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte – zum Beispiel in der Rentenversicherung – gehen nicht verloren. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Diplome werden gegenseitig anerkannt.
Ob Softwareunternehmen, Gebäudereinigungsfirmen oder Werbeagenturen – sie alle können ohne Behinderungen ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sorgt für eine Öffnung der nationalen Märkte. Dabei wird Lohn- und Sozialdumping ausgeschlossen: Für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt das Arbeits- und Tarifrecht des Gastlandes. Einige Bereiche wie die Gesundheitsdienstleistungen werden von der Richtlinie nicht erfasst und werden weiterhin von den Mitgliedsländern geregelt.
Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen können überall in der EU Konten eröffnen oder Kredite aufnehmen. Kapital kann ungehindert fließen. Dabei bleibt es beim nationalen Steuerrecht: In Luxemburg erzielte Zinsen müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpfen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam. Aber auch die Finanzmärkte brauchen gemeinsame Regeln. Eine gemeinsame Europäische Bankenaufsicht und die Abwicklung von Krisenbanken ist inzwischen beschlossen.
Der Wettbewerb im Binnenmarkt sorgt für eine größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen. Um ihn zu schützen, untersagt Europäisches Recht alles, was den freien Handel beeinträchtigt. Wenn Unternehmensfusionen den Wettbewerb behindern, kann die EU-Kommission eingreifen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht durch Beihilfen in den freien Wettbewerb der Unternehmen eingreifen. Erlaubt sind Beihilfen, die auf sozialen Aspekten basieren oder wirtschaftlich benachteiligte Regionen fördern. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen die Behörden ab einer bestimmten Größenordnung ihre Aufträge europaweit allen Unternehmen anbieten.
Mehr zum EU-Binnenmarkt beim Bundeswirtschaftsministerium
Mehr zum EU-Binnenmarkt bei der Europäischen Union
Die Gemeinsame Handelspolitik
Die EU betreibt eine gemeinsame Handelspolitik. Kein einzelnes Mitgliedsland kann seine Interessen so erfolgreich durchsetzen, wie die EU das kann. Ein wichtiges Ziel der EU-Handelspolitik ist es, Absatzmärkte für europäische Ausfuhren zu öffnen.
Kernelement der Handelspolitik ist der gemeinsame Zolltarif. Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission das Recht übertragen, Handelsabkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen auszuhandeln. Zu den Kompetenzen der EU gehören auch die Gestaltung der Ausfuhrpolitik sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen wie die Abwehr unfairer Handelspraktiken. Daneben ist die EU an der Entwicklung des Welthandels im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) beteiligt.
Mehr zur Außenhandelspolitik beim Bundeswirtschaftsministerium
Mehr zum EU-Außenhandel bei der Europäischen Union
Europäische Sozial- und Beschäftigungspolitik
Die Koordinierung der Europäischen Sozial- und Beschäftigungspolitik bedeutet für die Mitgliedstaaten auch eine Zusammenarbeit in arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Fragen. Die EU definiert Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten, sogenannte Beschäftigungspolitische Leitlinien. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich durch selbstgewählte Mittel der nationalen Arbeitsmarktpolitik diese Ziele zu erreichen.
Die EU unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Im Bereich des Arbeitsrechts definiert die EU unionsweite Mindeststandards, die zum Beispiel im Arbeitsschutz oder in Fragen der Gleichstellung von Männern und Frauen gelten sollen. Außerdem bestimmt sie Grundsätze in der Anti-Diskriminierungspolitik. Durch verbindliche Regelungen zwischen den nationalen sozialen Sicherungssysteme dürfen Bürgerinnen und Bürger keine Nachteile in ihrer sozialen Absicherung erleiden, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen.
Mehr zur europäischen Beschäftigungspolitik beim Bundessozialministerium
Mehr zur Europäischen Sozial- und Beschäftigungspolitik bei der Europäischen Union
Regional- und Strukturpolitik
Starke Regionen helfen schwachen, damit sie schneller aufholen können – das ist das Grundprinzip der EU-Strukturpolitik. Bei der Vergabe der Mittel gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Verantwortung für die Umsetzung wird von einer möglichst bürgernahen Verwaltungsebene wahrgenommen. Die EU finanziert immer nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Länder müssen selbst immer auch einen Teil der Finanzierung übernehmen. Die Regionen mit dem größten Aufholbedarf liegen vor allem in den neuen EU-Staaten. Aber auch Regionen in Deutschland erhalten nach wie vor Unterstützung.
Mehr zur Strukturpolitik beim Bundeswirtschaftsministerium
Mehr zur Regional- und Strukturpolitik bei der Europäischen Union
Verkehrspolitik
Die gemeinsame Verkehrspolitik wird im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Damit zählen die Verkehrspolitik und die Transeuropäischen Netze zu den gemeinsamen Politikbereichen der EU. Wesentliche Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik sind die Vollendung des Binnenmarktes, die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung, der Aufbau großer Verkehrsnetze in Europa, die Beherrschung des Weltraums, die Stärkung der Sicherheit und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit. Die Vollendung des Binnenmarkts war ein Wendepunkt in der gemeinsamen Verkehrspolitik.
Das anhaltende Verkehrswachstum stellt eine große Belastung für die Verkehrssysteme dar. Das Ergebnis ist eine Infrastrukturüberlastung insbesondere im Straßen- und Flugverkehr. Dadurch sinkt die Wirtschaftlichkeit; Kraftstoffverbrauch und Luftverschmutzung nehmen zu. In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich die europäische Verkehrspolitik stärker in Richtung auf eine harmonische und kohärente Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger entwickelt. Das Stichwort heißt hier "Komodalität": die Optimierung der effizienten, auch kombinierten Nutzung verschiedener Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
Ein weiteres Ziel ist die Förderung grenzüberschreitender Verkehrsprojekte, der sogenannten Transeuropäischen Netze. Auch hier geht es um die Verzahnung von Schienen-, Wasser und Straßenwegen, die dazu dienen soll, eine EU-weite Infrastruktur für den wachsenden Binnenmarkt bereitzustellen. Priorität hat dabei die An- und Einbindung "insularer, eingeschlossener und am Rande gelegener Gebiete" (AEUV).
Die Verkehrspolitik greift auch in Umwelt- und Verbraucherfragen ein. Standards für Öltanker, Fluggastrechte oder Fragen der Verkehrssicherheit werden von der EU festgelegt. Der gemeinsame Europäische Führerschein ist seit einigen Jahren gültig und hat die Regelungen für Fahrerlaubnisse in den Mitgliedstaaten einander angeglichen.
Mehr zur Europäischen Verkehrspolitik beim Bundesverkehrsministerium
Mehr zur Europäischen Verkehrspolitik bei der Europäischen Union
Stand: Januar 2014