Die Europäische Kommission

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Wissen vertiefen zur EU Die Europäische Kommission

Die Aufgabe der Europäische Kommission ist es, die Interessen der gesamten Europäischen Union zu vertreten. Doch was heißt das? Wie wird die Kommission gebildet? Ein Überblick. 

2 Min. Lesedauer

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission sitzt in Brüssel.

Foto: Bundesregierung/Güngör

Was ist die Aufgabe der Europäischen Kommission?

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) ist das ausführende Organ der Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben. Die Kommission sitzt in Brüssel.

Außerdem hat die Kommission als einziges Organ das Initiativrecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Allein sie kann die Gesetzvorschläge einbringen, über die der Ministerrat und das Europäische Parlament dann verhandeln. Die EU-Kommission stellt auch den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder.

Wie wird die Kommission gewählt?

Nach der Europawahl schlägt der Europäische Rat einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, der vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden muss. Nach dem Vertrag von Lissabon muss der Europäische Rat dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen.

Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin stellt sich dann ihr Kommissionsteam zusammen. Die Nominierung der einzelnen Kommissare liegt allerdings bei den Nationalstaaten. Die Kommission als Ganzes muss in einem letzten Schritt vom EU-Parlament gebilligt werden. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

EU-Kommissionspräsidentin ist Ursula von der Leyen, die im Juli 2019 vom Europäischen Parlament zur neuen EU-Kommissionspräsidentin gewählt wurde. Sie ist die erste Frau an der Spitze der EU-Kommission und Nachfolgerin des Luxemburgers Jean-Claude Juncker.

Was machen die Vizepräsidenten?

Präsidentin von der Leyen wird von einem Team von acht Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen unterstützt. Diese leiten die Arbeit an den großen übergreifenden Themen, die in den Politischen Leitlinien skizziert sind. 

Von den acht Vizepräsidenten werden drei sogenannte exekutive Vizepräsidenten eine doppelte Funktion wahrnehmen: Sie sind als Vizepräsidenten für eines der drei zentralen Themen der Agenda zuständig und gleichzeitig Kommissionsmitglieder.

Wer sind die Kommissare?

Jedes Mitgliedsland schlägt einen Kommissar des eigenen Landes vor. Der Kommissionspräsident teilt ihm dann ein Ressort, eine sogenannte Generaldirektion, zu. Ähnlich wie die Fachminister in Deutschland werden die Kommissare mit bestimmten Themengebieten beauftragt.

Obwohl die Kommissare in verschiedenen Themengebieten arbeiten, trifft die Kommission nur als Ganzes Entscheidungen – mit Mehrheitsbeschluss. Die Kommissare vertreten nicht ihre Heimatländer, sondern sind an die europäischen Interessen und Ideen gebunden. Der Kommissionspräsident gibt die Richtlinien der politischen Arbeit der Kommission vor.

Was kann die Kommission bei Vertragsverletzungen unternehmen?

Die Kommissare achten darauf, dass sich die Mitgliedstaaten an die europäischen Verträge halten. Wenn Regelungen verletzt werden, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, landet dieses letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof.

Auch Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden. Wenn sie gegen die Regelungen des Binnenmarktes verstoßen oder Kartelle für Preisabsprachen bilden. Die bisher höchste Geldstrafe wurde im Juli 2018 gegen den US-Konzern Google verhängt: 4,34 Milliarden Euro soll der Internetmagnat wegen Wettbewerbsverzerrung zahlen. Laut Kommission habe Google seine Marktmacht missbraucht, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über Google-Suchmaschinen abläuft. Auf diese Weise wurden Mitbewerber benachteiligt.