Bundespresseamt fördert Europa-Projekte

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Jetzt bewerben Bundespresseamt fördert Europa-Projekte

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung unterstützt europapolitische Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft. Einzelne - möglichst bundesweite - Projekte kann das BPA auch 2021 wieder durch Zuwendungen fördern. Interessenten können sich an das Bundespresseamt wenden.

1 Min. Lesedauer

Zuwendungsempfänger

Die  Projekte sollen die Bevölkerung einbinden und öffentlichkeitswirksam sein.

Foto: Bundesregierung

Zu den Aufgaben des Bundespresseamtes gehört es, die Öffentlichkeit über die Europapolitik der Bundesregierung zu informieren.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Informationsmaßnahmen zu aktuellen europapolitischen Fragen – vorausgesetzt, die Maßnahmen orientieren sich an den Inhalten der Regierungspolitik. Die Projekte müssen einen hohen und nachhaltigen Informationscharakter haben, die Bevölkerung einbinden und das Interesse der Medien hervorrufen. Sie dürfen keine Bildungsarbeit (Unterrichts- oder Vortragsveranstaltungen) sein.

Thematischer Schwerpunkt: Die Konferenz zur Zukunft Europas

Die Konferenz zur Zukunft Europas steht dieses Jahr im Mittelpunkt der Förderung durch das Bundespresseamt. Die zentrale Frage bei der Konferenz lautet: Wie soll Europa künftig aussehen? In EU-weiten Veranstaltungen, Debatten und Bürgerforen werden verschiedene Themen erörtert. Die Themen sind vielfältig. Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Europäische Kommission unter anderem folgende Themenbereiche vorgeschlagen:

  • Klimawandel und Umwelt
  • Gesundheit 
  • Eine starke Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung
  • Die EU in der Welt
  • Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit
  • Digitaler Wandel
  • Demokratie in Europa
  • Migration
  • Bildung, Kultur, Jugend und Sport

Das Bundespressamt fördert insbesondere Projekte, die einen Beitrag zur Konferenz zur Zukunft Europas liefern.

Finanzielle Beteiligung

Wer einen Projektförderantrag stellt, muss einen angemessenen Eigenanteil leisten, um sein Projekt zu verwirklichen. Für die Projektförderung gelten die üblichen Bestimmungen. Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Einzelne Projekte können mit einer Zuwendung von bis zu 10.000 Euro berücksichtigt werden.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung behält sich vor, die eingereichten und ausgewählten Projektvorschläge mit einem geringeren als dem beantragten Umfang zu fördern, um möglichst vielen Antragstellern die Gelegenheit zu geben, förderungswürdige Projekte im Rahmen dieses Aufrufs durchführen zu können.

Haben Sie Interesse einen Antrag zu stellen? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne können Sie uns eine kurze Projektskizze vorab per Mail schicken:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Referat 301 (Europa)
E-Mail: europa@bpa.bund.de