Ausschuss der Regionen

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Europa

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Wissen vertiefen zur EU Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen hat eine beratende Funktion. Er setzt sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer zusammen. Regionen, Bezirke, Provinzen, Städte und Gemeinden können sich so im Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschaffen.

1 Min. Lesedauer

Logo des Beratungsgremiums "Ausschuss der Regionen" (AdR)

Ausschuss der Regionen

Foto: Fred MARVAUX/REA/laif

Was ist der Ausschuss der Regionen?

Der Ausschuss der Regionen ist ein Beratungsgremium. Er dient als direkte Verbindung zwischen den EU-Organen und den einzelnen europäischen Regionen. Er wurde mit dem Maastrichter Vertrag geschaffen.

Was ist die Aufgabe des Ausschusses der Regionen?

Der Ausschuss muss in vielen Politikbereichen vom Europäischen Parlament, vom Rat oder von der Kommission gehört werden – zum Beispiel bei Fördermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur, Beschäftigung oder im Gesundheitswesen. Im Gesetzgebungsverfahren hat er allerdings kein Mitentscheidungsrecht.

Wer sitzt in dem Ausschuss?

Der Ausschuss besteht aus höchstens 350 Mitgliedern. Der EU-Ministerrat ernennt sie für die Dauer von fünf Jahren, und zwar auf Vorschlag der Mitgliedstaaten. Es handelt sich um gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunen und Regionen der EU-Mitgliedstaaten.

Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum Wohl der Gemeinschaft aus. Die deutschen Bundesländer entsenden 21 Mitglieder und die Spitzenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden je ein Mitglied. Sie sorgen dafür, dass die EU-Politik direkt in den Regionen vermittelt wird.

Warum spielt der Ausschuss der Regionen eine wichtige Rolle?

Der Ausschuss ermöglicht, dass Erfahrungen und Interessen der Regionen unmittelbar in den europäischen Entscheidungsprozess einfließen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Ausschusses der Regionen .