Flüssiggas-Anbindungen schneller bauen

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LNG-Beschleunigungsgesetz Flüssiggas-Anbindungen schneller bauen

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, Deutschland unabhängig von russischen Gasimporten zu machen. Der Bau von Flüssiggas-Terminals trägt kurzfristig dazu bei, andere Bezugsquellen zu erschließen. Dafür wurde das LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen und nun angepasst, um die Einspeisung von verflüssigtem Gas an den deutschen Küstenstandorten weiter abzusichern. 

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LNG

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Infrastruktur für den Import von Flüssig-Erdgas zügig ausbauen

Foto: picture alliance / dpa

LNG ist verflüssigtes Erdgas. Es kann per Schiff zu Terminals transportiert und von dort ins Gasnetz eingespeist werden. Über die schwimmenden Flüssiggasterminals lässt sich der bisherige Gasbedarf zu etwa einem Drittel decken.

Was wird mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz geregelt?

Das Gesetz vom 1. Juni 2022 ist Teil der Maßnahmen der Bundesregierung, um weggefallenes Erdgas aus Russland schnell zu ersetzen. Um LNG aus anderen Lieferländern beziehen zu können, müssen in Deutschland kurzfristig LNG-Terminals sowie die erforderlichen Leitungen geschaffen werden. Diese waren hier bisher nicht vorhanden.

Das Gesetz beschleunigt Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Es ermöglicht Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet weiterhin statt – jedoch auf zwei Wochen verkürzt. So konnte bereits im Sommer 2022 der Bau von Gasleitungen und Infrastruktur für Flüssiggasterminals beginnen.

Welche gesetzlichen Anpassungen sind nun beschlossen worden?

Mit den Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz soll dafür gesorgt werden, die Einspeisung von verflüssigtem Gas an den deutschen Küstenstandorten weiter abzusichern. Die Bundesregierung hatte den entsprechenden Gesetzentwurf am 17. Mai 2023 auf den Weg gebracht, der Bundestag hatte ihn am 7. Juli verabschiedet. In Kraft getreten sind die Änderungen teilweise am 15. Juli, einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes.

Zum einen werden nun rechtliche Anpassungen vorgenommen, die sich aus der Projektplanung der verschiedenen festen und schwimmenden Flüssigerdgasterminals ergeben: So werden weitergehende Regelungen zur Zulassung und beschleunigten Errichtung von dringenden benötigten Anbindungs- und Fernleitungen zum Abtransport der Flüssiggasmengen getroffen.

Zum anderen werden die bereits bestehenden Regelungen für eine künftige klimagerechte Nachnutzung von landgebundenen LNG-Terminals konkretisiert. Denn die Bundesregierung will schon jetzt die LNG-Infrastruktur für eine zukünftige Wasserstoffinfrastruktur nutzbar machen – Stichwort „Green Readiness“ – und sogenannte „stranded investments“ verhindern – also Investitionen, die das Ziel der Klimaneutralität nicht mit einbeziehen.

Warum ist das LNG-Beschleunigungsgesetz notwendig?

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat dazu geführt, dass die Bundesregierung die energie- und sicherheitspolitische Lage in Deutschland neu bewertet hat. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Russland kein verlässlicher Energielieferant mehr ist. Die Einstellung der Gaslieferungen Russlands in europäische Partnerländer macht sehr deutlich, wie wichtig es ist, sich von russischen Energieimporten unabhängig zu machen.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz dient diesem Zweck. Es soll die nationale Energieversorgung sicherer machen, indem Gaslieferungen durch andere Länder gewährleistet werden. Voraussetzung ist der zügige Aufbau der LNG-Infrastruktur. Sie ist essentiell für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Alle im Gesetz bezeichneten Vorhaben liegen im überragenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Welche LNG-Standorte gibt es bereits?

Zu Beginn des Jahres 2023 sind zwei durch den Bund initiierte schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) in Wilhelmshaven und Brunsbüttel in Betrieb gegangen. Zusätzlich wird seit Jahresbeginn eine FSRU in Lubmin an der Ostsee privat betrieben. Durch die Kapazitäten dieser drei Terminals kann im Jahr 2023 zunächst LNG für ca. 13,5 Milliarden Kubikmeter Gas in Deutschland angelandet werden. Darüber hinaus sind drei weitere durch den Bund initiierte schwimmende LNG-Terminals im Aufbau. Diese sind Wilhelmshaven II, Stade und Lubmin.

Welche weiteren Standorte sind geplant?

Trotzdem besteht darüber hinaus ein Bedarf zur Sicherung der Energieversorgung, weil die vier an der Nordsee vorgesehenen LNG-Terminals selbst bei Vollauslastung nur rund die Hälfte der ausgefallenen russischen Gaslieferungen ersetzen können. Das genügt nicht, um den Energiebedarf im ganzen Land sicher zu decken.

In engem Austausch mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurde daher der Hafen Mukran auf Rügen als Vorhabenstandort an der Ostseeküste in das angepasste Gesetz aufgenommen. Der Hafen Mukran ist ein ausgewiesenes Gewerbe- und Industriegebiet. Baumaßnahmen sowie die Verankerung industrieller Anlagen wie schwimmende LNG-Terminals können hier verträglicher umgesetzt werden. Natürlich werden die zuständigen Landesbehörden die konkreten Planungsunterlagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren umfassend prüfen.

Die Planungen für die ursprünglich ebenfalls in Betracht gezogenen Standorte in Hamburg und Rostock werden nicht weiter verfolgt, weil dort eine Anlandung und Einspeisung von Flüssigerdgas nicht realisiert werden kann.

Wie verträgt sich das Gesetz mit dem Klimaschutz?

Fossiles Gas wird nur noch für eine Übergangszeit eine Rolle spielen. Deshalb sollen neue Gaskraftwerke und die Infrastruktur so geplant werden, dass sie sukzessive auf CO2-neutrale Produkte wie Wasserstoff umgestellt werden können. Der Aufbau der LNG-Infrastruktur ist eine kurzfristige Lösung für alternative Importmöglichkeiten von Gas. Gleichzeitig plant die Bundesregierung von Anfang an mit, die Infrastruktur in Zukunft auch für Wasserstoff nutzen zu können.

Das LNG-Beschleunigungsgesetzes sieht vor, dass die landgebundenen LNG-Terminals und die für die Anbindung erforderlichen Erdgasleitungen bereits auch für die spätere Umstellung auf Wasserstoff geeignet sind. Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen zudem in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Die Anlagen können über diesen Zeitpunkt hinaus nur betrieben werden, wenn sie für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genutzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 weiterhin erreicht werden kann.