Kosten bremsen, Ausbau sichern

Energiewende Kosten bremsen, Ausbau sichern

Ökostrom soll künftig über die kostengünstigsten Technologien ausgebaut werden. Überförderungen und Ausnahmen werden reduziert, die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt beschleunigt. Diese Eckpunkte zur EEG-Reform hat das Bundeskabinett in Meseberg beschlossen.

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Die schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine der Hauptaufgaben zur Umsetzung der Energiewende. Das hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die in Meseberg beschlossenen Eckpunkte sind die Grundlage für die Novellierung des EEG. Bis Ostern dieses Jahres wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten. 

Kernaussagen im Eckpunktepapier 

Ausbaukorridor: Durch die Novelle des EEG soll der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Wichtig ist, dass zugleich Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit für die Bürger und die Wirtschaft sichergestellt werden. 

Die Reform des EEG wird europarechtskonform gestaltet und das EEG wird deutlich vereinfacht. 

Direktvermarktung: Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen künftig ihren Strom direkt vermarkten. 

Förderung: Überförderungen werden abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen. Das erhöht deutlich die Kosteneffizienz der Förderung. Der Umstieg der Förderung auf Ausschreibungen wird vorbereitet. 

Ausnahmen: Ganze oder teilweise Befreiungen von der EEG-Umlage will die Bundesregierung auf energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb beschränken.

Spezifische Regelungen für einzelne Technologien 

Windenergie auf See: Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030. Für die Zeit bis 2020 wird eine Mengensteuerung eingeführt. Dabei werden vorrangig die Projekte berücksichtigt, die eine unbedingte Netzanschluss-Zusage haben. Danach sollen bis 2030 pro Jahr zwei neue Offshore-Windparks errichtet werden. 

Windenergie an Land:  Jährlicher Zubau von bis zu 2.500 Megawatt. Ein sogenannter "atmender Deckel" mit der automatischen Anpassung von Fördersätzen soll dafür sorgen, dass der tatsächliche Ausbau den vorgesehenen Ausbaupfad erreicht und nicht dauerhaft über- oder unterschreitet. 

Solarenergie: Jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt. Es bleibt beim Instrument des "atmenden Deckels". 

Bioenergie: Jährlicher Zubau von höchstens 100 Megawatt (Konzentration auf die kostengünstigen Technologien). Dieser Zubau soll überwiegend durch Abfall- und Reststoffe erfolgen.

Geothermie und Wasserkraft: Aufgrund der Marktentwicklung sind keine Maßnahmen zur Mengensteuerung erforderlich. 

Strommarktintegration 

Folgende Anlagen müssen ihren Strom künftig direkt vermarkten:

  • 2015: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt (kW),

  • 2016: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 250 kW und

  • 2017: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW.

Die Managementprämie entfällt und wird in die Vergütungen eingepreist. Im Interesse der Marktintegration müssen außerdem in Zukunft alle neuen Anlagen fernsteuerbar sein.  

Darüber hinaus wird das Grünstromprivileg in allen bisherigen Varianten gestrichen. Gegen das Grünstromprivileg hat die EU-Kommission erhebliche europarechtliche Bedenken, weil es auf eine Förderung des heimischen Grünstroms beschränkt ist. 

Direktvermarktung und Grünstromprivileg:
Den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen direkt an Großabnehmer oder an der Strombörse (zum Beispiel an der European Energy Exchange in Leipzig) bezeichnet man als Direktvermarktung. An der Börse wird der Grünstrom gleichberechtigt neben konventionell erzeugtem Strom gehandelt und zum selben Marktpreis verkauft.

Dieser Weg wird jedoch so gut wie nie begangen, da die finanziellen Unterschiede zur entgangenen EEG-Vergütung zu groß sind und Erneuerbare-Energien-Anlagen in den meisten Fällen noch nicht ohne Bezuschussung betrieben werden können. Häufiger führt der Weg der Direktvermarktung von Grünstrom über Großhändler oder industrielle Großabnehmer abseits der Strombörse.

Die Grünstromproduzenten, vor allem Betreiber von Erzeugungsanlagen mit geringer EEG-Vergütung, bekommen eine etwas höhere Vergütung als den Börsenpreis von den Abnehmern. Das liegt daran, dass diese sich durch das Zusammenstellen eines Portfolios aus Grünstrom und Graustrom in einem bestimmten Verhältnis die EEG-Umlage einsparen können ("Grünstromprivileg").