Klimakonferenzen – ein Rückblick

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Erderwärmung global bekämpfen Klimakonferenzen – ein Rückblick

Jedes Jahr treffen sich Staats- und Regierungschefs aus aller Welt zur Weltklimakonferenz. Ziel ist es, gemeinsam die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu stabilisieren und die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Doch wie kam es zu den Klimakonferenzen? Seit wann finden sie statt, was ist der Rahmen und was wurde dort beschlossen? Ein Rückblick.

5 Min. Lesedauer

Die diesjährige 27. Weltklimakonferenz (COP, Vertragsstaatenkonferenz-27) in Scharm El-Scheich (Ägypten) hat eine lange Vorgeschichte. Bereits in den 1970er Jahren diskutierten Wissenschaftler den beobachteten Aufwärtstrend der Lufttemperatur an verschiedenen Orten der Welt. Auf der ersten Weltklimakonferenz 1979 in Genf erörterten Fachleute und Regierungen diese Klimaveränderungen und den Einfluss des Menschen auf das Klima. Das neue Weltklimaprogramm sollte dem erheblichen Forschungsbedarf Rechnung tragen. Auch die Gründung des heute bekannten Weltklimarates (IPCC) wurde damals in Genf angestoßen.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Weltorganisation für Meteorologie riefen den Weltklimarat 1988 als zwischenstaatlichen Ausschuss ins Leben. In seinem Auftrag tragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit den aktuellen Stand der Forschung zum Klimawandel zusammen.

Auf der zweiten Weltklimakonferenz 1990, erneut in Genf, diskutierten die Teilnehmenden neben der Entwicklung des Klimas auch Möglichkeiten, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu senken und gaben den Impuls für die 1992 ins Leben gerufene UN-Rahmenklimakonvention (UNFCCC).

Nahezu alle Staaten der Welt einigen sich auf Rahmenkonvention

Die UN-Klimakonvention (UNFCCC) trat 1994 in Kraft. Ziel dieser Konvention ist es, eine gefährliche menschengemachte Störung des Klimasystems zu verhindern. Die Treibhausgaskonzentration soll so stabilisiert werden, dass natürliche Ökosysteme sich an das veränderte Klima noch anpassen können, Nahrungsmittelproduktion sichergestellt ist und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum möglich ist. Mittlerweile haben 196 Staaten – also nahezu alle Länder dieser Welt – die Klimarahmenkonvention ratifiziert.

Im Rahmen der Klimakonvention finden seitdem jährlich Vertragsstaatenkonferenzen (COP) statt. Ein wichtiger Meilenstein wurde auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz 1997 in Kyoto erreicht: In dem sogenannten Kyoto-Protokoll verpflichten sich die Unterzeichnenden, den Ausstoß klimagefährdender Treibhausgase zu verringern.

Das Kyoto-Protokoll, 1997 auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz verabschiedet, enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer. 191 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten sowie wichtige Schwellenländer wie Brasilien, China, Indien und Südafrika haben das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Es trat in 2005 in Kraft und galt –verlängert – bis 2020.

Geburtsstunde des Emissionshandels

Das Kyoto-Protokoll brachte auch neue Instrumente hervor, beispielweise den EU-Emissionshandel. Er verpflichtet Energieunternehmen und Industrie dazu, für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Weil die Gesamtanzahl dieser Zertifikate jedes Jahr verknappt wird, setzt die EU hiermit einen Anreiz, Energie und Treibhausgase einzusparen.

Rückschläge

So groß die Freude über die internationale Einigung auch war: Einige Herausforderungen in den Details des Kyoto-Protokolls führten dazu, dass es erst 2005 in Kraft trat: Erst nachdem offene Fragen zur Anerkennung von natürlichen Senken, zum Anteil von Klimaschutz im eigenen Land, zur Klimafinanzierung und zur Unterstützung von Entwicklungsländern geklärt waren, konnte das Kyoto-Protokoll seit 2001 ratifiziert werden. Damit es völkerrechtlich wirksam werden konnte, mussten mindestens 55 Staaten der Klimarahmenkonvention, die zusammen mindestens 55 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Industrieländer aus dem Jahr 1990 verursachten, das Protokoll ratifizieren. Diese Voraussetzung war erst 2005 erfüllt, so dass das Kyoto-Protokoll erst acht Jahre nach seiner Verabschiedung in Kraft trat.

2009 sollten in Kopenhagen die Kernelemente für ein neues Klimaabkommen verbindlich entschieden werden, doch die Verhandlungen scheiterten. Das Kyoto-Protokoll, dass eigentlich 2012 auslaufen sollte, wurde daraufhin 2011 in Durban um eine zweite Verpflichtungsphase verlängert. Auch die Verhandlungen für ein neues Klimaabkommen wurden vertagt, spätestens 2015 sollte das neue umfassende Klimaabkommen verabschiedet werden.

Weltweite Einigung auf 1,5 Grad-Ziel

2015 verständigten sich erstmals alle Staaten der Welt darauf, die Erderwärmung signifikant zu begrenzen auf deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad Celsius. Nach einem beispiellos schnellen Ratifizierungsprozess trat das Abkommen von Paris 2016 in Kraft. Durch die Ratifizierung sind die Staaten völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu ergreifen.

Mit dem Pariser Abkommen verpflichten sich alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer darauf, einen angemessenen Beitrag zum internationalen Klimaschutz zu leisten. Die Erderwärmung soll – im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter – auf deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden. Die Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel soll, insbesondere im Hinblick auf Nahrungsmittelerzeugung, verbessert werden. Globale Finanzflüsse sollen so gestaltet werden, dass das Klima geschützt wird und die Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels steigt. Ärmere Länder werden finanziell, mit Wissen und mittels Technologie dabei unterstützt, ihre Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Seitdem haben fast alle Staaten nationale Klimaschutzprogramme entwickelt. Diese werden im Rahmen des Pariser Abkommens in Form von „NDCs“ (Nationally Determined Contributions, nationaler Klimaschutzbeitrag) bei den Vereinten Nationen eingereicht. Deutschland tut dies gemeinsam mit seinen europäischen Partnern. Die bisher bei den Vereinten Nationen eingereichten Klimaschutzprogramme reichen jedoch nicht aus, um das Ziel einer Erderwärmung um möglichst nur 1,5 Grad Celsius zu erreichen. Daher sind weitere und verstärkte Anstrengungen notwendig. Das Abkommen verpflichtet die Staaten dazu, alle fünf Jahre neue, deutlich ambitioniertere Ziele vorzulegen. Auch müssen viele der nationalen Klimaschutzprogramme erst noch in konkrete Programme und Maßnahmen umgesetzt werden.

Weltweiter Ausstieg aus der Kohle

Die letzte Weltklimakonferenz in Glasgow ging mit weitreichenden Beschlüssen  für den internationalen Klimaschutz zu Ende. Unter Beteiligung der deutschen Verhandlungsdelegation hielt die Staatengemeinschaft erstmalig fest, dass die Energiegewinnung durch das Verbrennen von Kohle schrittweise abgebaut werden soll. Außerdem sollen ineffiziente Subventionen für Öl, Gas und Kohle der Vergangenheit angehören.

Zudem soll künftig nicht nur alle fünf Jahre, sondern jährlich weltweit überprüft werden, wie groß die Lücke zum 1,5 Grad-Ziel noch ist.

Regelbuch zur Umsetzung des Pariser Abkommens

Ein weiterer Erfolg der 26. Weltklimakonferenz: ein gemeinsames Regelwerk für den internationalen Klimaschutz. Um Klimaziele besser überprüfen und vergleichen zu können, gelten künftig einheitliche Berichtspflichten und Bezugszeiträume von fünf Jahren. Beim Handel mit Emissionszertifikaten, die Staaten untereinander handeln können, ist es gelungen, Schlupflöcher auszuschließen, so dass Klimaschutzleistungen nicht doppelt angerechnet werden können.