Die Bundesregierung stärkt die transatlantische Partnerschaft und baut den Freihandel aus. Dazu hat das Kabinett die Unterzeichnung des europäisch-kanadischen Abkommens CETA beschlossen.
CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement
Unternehmen und Verbraucher profitieren
Der Mehrwert für EU und ihre Mitgliedsstaaten ist groß: Das Abkommen beseitigt fast alle Zölle. Europäische Exporteure sparen dadurch im Jahr bis zu 470 Millionen Euro. EU-Unternehmen erhalten außerdem leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada und zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Das schafft und sichert viele Arbeitsplätze.
Faire Regeln - hohe Standards
Abkommen wie CETA stehen für einen Welthandel mit nachhaltigen, fairen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards. CETA verankert erstmals einen modernen Investitionsschutz mit transparent arbeitenden, öffentlichen Investitionsgerichten. Im sozialen und ökologischen Bereich schützt es europäische und kanadische Errungenschaften – von regionalen Spezialitäten über die öffentliche Daseinsvorsorge bis zur kulturellen Vielfalt.
Das Gesetzgebungsverfahren
Jetzt folgt eine förmliche Beschlussfassung aller 28 Mitgliedstaaten im schriftlichen Umlaufverfahren. Beim EU-Kanada–Gipfel am 27. und 28. Oktober ist dann die Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Im Anschluss berät und beschließt das Europäische Parlament das Abkommen. Die Teile, für die ausschließlich die EU zuständig ist, können danach - möglichst schon in der ersten Jahreshälfte 2017 - vorläufig angewendet werden. Alle anderen Bereiche des Abkommens sind von einer vorläufigen Anwendung ausgeschlossen. Erst wenn die Mitgliedstaaten CETA ihrem nationalen Verfassungsrecht entsprechend ratifiziert haben, tritt das gesamte Abkommen in Kraft.