Flüchtlingsfrage gesamteuropäisch lösen

Deutsch-französische Initiative Flüchtlingsfrage gesamteuropäisch lösen

Kanzlerin Merkel und Präsident Hollande haben konkrete Vorschläge zum Umgang Europas mit den steigenden Flüchtlingszahlen vorgelegt. Dazu gehört ein "dauerhafter und verpflichtender Mechanismus" zur Verteilung von Flüchtlingen, heißt es in einem Brief an die EU-Institutionen.

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Die Einrichtung von Registrierungszentren, sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland, die gemeinsame Festlegung auf sichere Herkunftsländer und ein verbindlich geregelter Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen: Das sind einige Kernpunkte der deutsch-französischen Initiative.

Ziel ist es, eine europäische Lösung im Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu erreichen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident François Hollande hatten ihre Initiative in einem Brief an die europäischen Institutionen erläutert.

Der Brief enthalte konkrete Lösungsvorschläge, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag (04.09.2015) in der Regierungs-Pressekonferenz. Die Vorschläge bezögen sich vor allem auf eine einheitliche Registrierung, Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge sowie auf die Bekämpfung von Schlepperkriminalität.

Ein Ziel: schnellere Asylentscheidungen

So müssten die geplanten Hotspots in Griechenland und Italien bis spätestens Ende des Jahres einsatzfähig sein. Die EU-Kommission müsse zudem die Einrichtung weiterer Hotspots in anderen EU-Mitgliedstaaten prüfen. Zudem werde dringend eine Liste der sicheren Herkunftsländer benötigt. "Wir versprechen uns von einer solchen Liste einheitliche und schnellere Asylentscheidungen", sagte Seibert. Schließlich bräuchte man Multifunktionszentren in wichtigen Herkunfts- und Transitländern in denen Migranten informiert würden, über die Chance Asyl und Schutz zu bekommen. Als einen Ort für ein solches Zentrum nannte Seibert das afrikanische Land Niger.

Dublin III gilt unverändert

Bereits am Mittwoch (2. September) hatte Seibert die Flüchtlingsthematik als ein "europäisches Thema" hervorgehoben: Das Dublin-Abkommen gelte für alle Länder, mahnte er.

Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt.

Stellt sich dabei heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, ergeht ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid. Sodann vereinbaren die Mitgliedstaaten in der Regel die Modalitäten der Überstellung. Rechtsgrundlage des Verfahrens ist nunmehr die Dublin-III-Verordnung.

In dieser Verordnung wird auch geregelt, dass ein Asylbewerber in dem EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.

Eine EU im Geiste der Solidarität

"Wir arbeiten daran, dass Europa auch im Geiste der Solidarität zu einheitlichen Lösungen kommt", sagte Seibert. Es sei jedoch nicht zu übersehen, dass derzeit in einigen Ländern Aspekte von Dublin III nicht beachtet würden.

Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, auf Rücküberstellungen von syrischen Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Regelfall zu verzichten. Flüchtlinge, die bereits in anderen Dublin-Unterzeichnerstaaten angekommen waren, sind daraufhin ungehindert nach Deutschland weitergereist. Dies hatte öffentliche Diskussionen um die Einhaltung des Abkommens nach sich gezogen.

Grundrecht auf Asyl

Seibert stellte klar: "Deutschland hat Dublin nicht ausgesetzt. Es ist geltendes Recht." Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe lediglich verfahrensrechtliche Vereinfachungen vorgenommen. 

Das Grundrecht auf Asyl sei einer der Grundsätze für das Handeln in dieser Situation. Es gebe ein ganz klares Bekenntnis zum Asylrecht, wie es das Grundgesetzt vorsieht, so Seibert.

Gesetzesänderungen schnell umsetzen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte in dieser Woche zudem schnelle politische und rechtliche Entscheidungen in der Flüchtlingsfrage an. Gesetzesvorhaben sollen zu einem Gesamtpaket zusammengefasst werden. Darauf ging er auch in der ZDF -Sendung "Was nun, Herr de Maizière ?" ein.

Das Paket soll im Koalitionsausschuss am Sonntag (6. September) und beim Bund-Länder-Treffen am 24. September verabschiedet werden. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll noch im Oktober abgeschlossen sein. "Der Zeitplan ist ehrgeizig", sagte de Maizière. Er betonte aber: "Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Sache verlangt schnelle Entscheidungen."

Spaniens Ministerpräsident Rajoy in Berlin

Die aktuelle Situation in der Europäischen Union war ebenfalls Thema des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy am Montag (31. August). Zudem berieten beide über die Lage in der Ukraine, in Libyen und in Syrien.

Im Gespräch Merkels und Rajoys nahm die europäische Politik gegenüber Asylbewerbern einen breiten Raum ein. So müsse eine einheitliche Asylpolitik durchgesetzt werden, sagte die Bundeskanzlerin. Mitgliedsstaaten und Europäische Kommission hätten hier eine Verantwortung.

Faire Verteilung innerhalb Europas

Kanzlerin Merkel stellte die Bedeutung einer einheitlichen europäischen Asylpolitik heraus: "Wir sind uns einig, dass die einheitliche europäische Asylpolitik durchgesetzt werden muss." Durch die Kommission sollten sichere Herkunftsländer definiert und gemeinsame Registrierungszentren in Griechenland und Italien eingerichtet werden.

Diejenigen, die kein Bleiberecht haben, sollten in ihre Heimat zurückgeführt werden, so Merkel. Man sei sich einig, dass es für "Kriegsflüchtlinge eine faire, an der Wirtschaftskraft und der Leistungsfähigkeit jedes Landes ausgerichtete faire Verteilung innerhalb Europas geben sollte". Hier gebe es eine gemeinsame Position.

Deutschland könne von der Schweiz lernen

Hinsichtlich der Bearbeitungsdauer von Asylanträgen könne Deutschland von der Erfahrung der Schweiz durchaus etwas lernen. Dies hob die Kanzlerin bei ihrem Treffen mit der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Donnerstag (3. September) hervor. Die Schweiz habe auch mit den Registrierungszentren für Flüchtlinge und der nachfolgenden Verteilung der anerkannten Asylbewerber auf die Kantone Erfolg, betonte Merkel.

Verbindliche Aufnahmequoten

Einigkeit bestand auch darin, dass in der EU verbindliche Aufnahmequoten für Flüchtlinge erreicht werden müssen. In diesem Zusammenhang verwies Merkel auf die gemeinsame Position Frankreichs und Deutschlands, verbindliche Quoten für eine faire Verteilung der Flüchtlinge in der EU einzuführen.

Zusammenhalt gegen Fremdenfeindlichkeit

Deutschland tue, was moralisch und rechtlich geboten sei – nicht mehr und nicht weniger, sagte die Kanzlerin. EU-Länder wie Schweden, Österreich und Deutschland könnten mit der Aufgabe jedoch nicht allein gelassen werden.

Die Schweizer Präsidentin dankte der Bundeskanzlerin nach ihren Gesprächen für deutliche Worte gegen Hetze, Hass und Fremdenfeindlichkeit. Sie betonte die übereinstimmenden Positionen der beiden Länder sowie die gemeinsamen Werte.

Nach ihren Gesprächen mit der Schweizer Präsidentin wurde der Bundeskanzlerin an der Universität Bern die Ehrendoktorwürde verliehen.