Bundeswehr beendet Amtshilfeeinsatz

Flutkatastrophe Bundeswehr beendet Amtshilfeeinsatz

Die Bundeswehr hat den Amtshilfeeinsatz zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern beendet. Mehr als 2.300 Soldatinnen und Soldaten haben in den Hochwassergebieten unterstützt.

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Bundeswehr

Seit Juli waren mehrere Tausend Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von Amtshilfe in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten im Einsatz.

Foto: Bundeswehr / Tom Twardy

Die Soldatinnen und Soldaten haben vom ersten Moment mit helfenden Händen und schwerem Gerät in den betroffenen Regionen die Flutopfer unterstützt. Am Freitag endete der Amtshilfeeinsatz der Bundeswehr in den betroffenen Gebieten.

Diese Aufgabe wurde neben den laufenden Auslandseinsätzen und Bündnisverpflichtungen erfüllt. Die Bewältigung der Mehrfachbelastung ist ein Zeichen für die Verlässlichkeit und Professionalität unserer Streitkräfte. Der Dank und die Anerkennung gilt den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bundeswehr unterstützt weiterhin vor Ort

Die Bundeswehr wird in den nächsten Tagen und Wochen noch mit einigen Soldatinnen und Soldaten damit beschäftigt sein, beispielsweise Feldlager wieder abzubauen und nicht mehr benötigte Gerätschaften abzutransportieren. Außerdem werden mobile Teams der Bundeswehr weiter in der Region unterwegs sein, um dort, wo es punktuell erforderlich ist, weitere Amtshilfeersuchen unbürokratisch aufzunehmen.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli haben mehr als 180 Menschen ihr Leben verloren. Die Bundeswehr stand in dieser Nacht innerhalb kürzester Zeit im Einsatz, um Menschen aus akuter Gefahr zu retten. In den anschließenden Wochen hat die Bundeswehr mit Bergepanzern, Hubschraubern, Last- und Krankenwagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen unterstützt. Auch Eurofighter kamen zum Einsatz, um ein besseres Lagebild zu erstellen. Außerdem wurde zahlreiche Behelfsbrücken errichtet.

Amtshilfe – was ist das? Amtshilfe bedeutet immer - unterstützen. Derzeit unterstützt die Bundeswehr auf Basis eines Antrags. Es geht auch nicht anders, weil für Amtshilfe eine rechtliche Grundlage notwendig ist. Das ist in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Diese Anträge kommen üblicherweise aus den Kreisen und kreisfreien Städten - von dort, wo gerade Not herrscht. Das kann auch auf Landesebene oder auf Bezirksebene geschehen. Mehr zum Einsatz der Bundeswehr erfahren Sie hier