Was tut die Bundesregierung für die berufliche Bildung?

Duale Ausbildung Was tut die Bundesregierung für die berufliche Bildung?

Abgesagte Ausbildungsmessen, verschobene Bewerbungsgespräche, eine unsichere wirtschaftliche Lage: Die Pandemie sorgt für große Unsicherheit bei Auszubildenden und Betrieben. Mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen stärkt die Bundesregierung die berufliche Bildung – auch unabhängig von der Corona-Krise.   

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Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist international hoch angesehen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht die berufliche Bildung als eine der Stärken des deutschen Bildungssystems. Die Perspektiven für junge Leuten mit einem beruflichen Abschluss sind hierzulande so gut wie in fast keinem anderen OECD-Land. Die Bundesregierung verfolgt vielfältige Ansätze, dass dies trotz Corona-Pandemie so bleibt.

Mit zahlreichen Maßnahmen fördert die Bundesregierung Auszubildende und ausbildende Betriebe. Hier einige Beispiele:

1. Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" : Das Programm unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Für die Jahre 2020 und 2021 sind insgesamt Hilfen von bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen. Kern des Programms sind Prämien für die Betriebe von jeweils bis zu 3.000 Euro, wenn sie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze stabil halten oder sogar noch steigern. Die Prämien werden auch dann gezahlt, wenn die Firmen Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben übernehmen.

2. Mindestausbildungsvergütung: Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum Jahresanfang 2020 stärkt und modernisiert die berufliche Bildung in Deutschland. Wichtigster Punkt ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Dadurch ist ein angemessener Verdienst für junge Auszubildende gesichert.

3. Neue Fortbildungsstufen: Mit dem modernisierten Berufsbildungsgesetz  wurden auch neue Fortbildungsstufen wie Bachelor Professional und Master Professional eingeführt. Sie schaffen Klarheit und mehr Möglichkeiten – auch auf dem weltweiten Arbeitsmarkt. Die einheitlichen Fortbildungsstufen stehen für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.

4. Neue Pflegeausbildung: Seit Januar 2020 sorgt die Neuregelung der Pflegeausbildung für bessere Bedingungen für angehende Pflegekräfte. Die bisher getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Für die Auszubildenden bedeutet dies mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Für eine stärkere Attraktivität des Pflegeberufs sorgt auch die Abschaffung des Schulgelds und die Absicherung einer angemessenen Vergütung.

5. Aufstiegs-BAföG: Seit dem 1. August 2020 gilt das neue, verbesserte Aufstiegs-BAföG . Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird nun seit August noch besser unterstützt. Für eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise können das bis zu rund 1600 Euro im Monat sein. Und wenn eine Fortbildung wegen der Corona-Krise unterbrochen werden muss, wird die Förderung weitergezahlt. Das ist wichtig, damit alle – auch ältere Arbeitnehmer – die Chance haben, sich beruflich weiterzuentwickeln.

6.  BAföG-Bezug: Auch Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen BAföG-Anspruch. Gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Wer eine schulische Ausbildung absolviert, kann dann einen Antrag auf die BAföG-Förderung stellen, wenn er bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre ist. Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen der Eltern ab. Liegt dieses Einkommen unterhalb bestimmter Freigrenzen, wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt, ansonsten wird das Einkommen darauf angerechnet.

In Folge der Corona-Pandemie wurde der BAföG-Vollzug erleichtert, so dass BAföG-Berechtigten und vor allem auch denen, die wegen veränderter eigener oder elterlicher Einkommensverhältnisse kurzfristig BAföG beantragen mussten oder müssen, möglichst schnell finanziell unter die Arme gegriffen werden kann

7. Digitalisierung: Die Bundesregierung will die Bildung in sämtlichen Bereichen digitaler machen – auch in der beruflichen Bildung. Denn wer digital kompetent ist, kann am sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei soll auch die Bedeutung von vernetzter Bildung in den Blick genommen werden.

Zudem profitieren auch die Berufsschulen vom "Digitalpakt Schule" . Für den benötigten weiteren Schub bei der Digitalisierung der Schulen in Deutschland unterstützt der Bund die Länder mit insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Damit können beispielsweise geeignete Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer beschafft werden. Darüber hinaus erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte über ihre Schulen. Außerdem beteiligt sich der Bund bei der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren.