Gesetzentwurf im Bundeskabinett
Künftig sollen Opfer von Gewalt europaweit vor Übergriffen geschützt werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Gewaltschutzanordnungen aus einem anderen EU-Land auch in Deutschland anerkannt werden. Die einem Gewaltopfer gewährten Schutzmaßnahmen können so auf einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgedehnt werden.
- Justiz (BMJ)