Sicherheitspaket der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern. Außerdem hat Bundesinnenministerin Faeser nun Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen ab dem 16. September 2024 angeordnet.
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Der Anschlag in Solingen hat gezeigt, dass der islamistische Terror eine der größten Gefahren für Deutschland darstellt. Die Bundesregierung hat ihre Schlüsse aus dem grausamen Attentat gezogen: Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann und Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, haben ein umfassendes Sicherheitspaket vorgelegt.
Damit werden Abschiebungen erleichtert, die Behörden im Kampf gegen gewaltbereiten Islamismus gestärkt und das Waffenrecht weiter verschärft. Mit den Maßnahmen soll die Sicherheit in Deutschland verbessert werden.
Weitreichende Maßnahmen für mehr Sicherheit
Bundesinnenministerin Faeser betonte: „Wir haben uns auf weitreichende Maßnahmen verständigt. Bei den Herausforderungen vor denen wir stehen, sind jetzt alle staatlichen Ebenen gefragt.“ Es gehe darum, das Waffenrecht zu verschärfen, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu erweitern, den Kampf gegen den Islamismus zu intensivieren und Rückführungen noch stärker zu forcieren.
Bundesjustizminister Buschmann ergänzte: „Ich denke, dass das ein sehr effektives, sehr substanzielles und auch in der Sache sehr nützliches Paket ist, um die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern. Um insbesondere im Bereich der Migrationspolitik eine noch verschärftere Realpolitik durchzuführen.“
Das Wichtigste auf einen Blick
Bekämpfung von irregulärer Migration:
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf zukünftig biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.
- Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat.
- Eine „Dublin-Task Force von Bund und Ländern“ wird dafür Sorge tragen, dass mehr Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, in den zuständigen Staat überstellt werden können.
- Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht unbedingt notwendig sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus. Geflüchtete aus der Ukraine sind hiervon nicht betroffen.
Bekämpfung von Islamismus:
- Der biometrische Abgleich zur Gesichtserkennung wird möglich, um die Identifizierung von Tatverdächtigen zu erleichtern.
- Um Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen und Geldströme zu kontrollieren, erhält der Verfassungsschutz weitere Befugnisse.
- Die Bundesregierung hat in ihrer Amtszeit mehrere Verbote gegen islamistische Vereinigungen verhängt – weitere Vereinsverbote werden folgen.
- Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen, daher werden künftig weitere Behörden – wie Bundespolizei, Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht.
- Die Bundesregierung setzt eine Task Force zur Islamismusprävention aus Wissenschaft und Praxis ein.
- Die Bundesregierung wird auf EU-Ebene einfordern, islamistische Propaganda im Netz besser zu bekämpfen.
Strengeres Waffenrecht und Messerverbot:
- Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein.
- Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot.
- Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen zu verhängen.
- Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten.
Zum weiteren Verfahren
Das Sicherheitspaket kann nun umgesetzt werden. Geplant ist, dass die Koalitionsfraktionen hierzu zwei Gesetzesvorhaben aus der Mitte des Bundestages einbringen. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Formulierungshilfen am 9. September 2024 durch Beschluss im Kabinett auf den Weg gebracht.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung
Zur Begrenzung irregulärer Migration und zum Schutz der inneren Sicherheit sind ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass diese Kontrollen auch effektive Zurückweisungen ermöglichen. „Das dient auch dem Schutz vor den Gefahren durch den islamistischen Terror und durch schwere grenzüberschreitende Kriminalität. Wir tun alles, um die Menschen in unserem Land dagegen zu schützen. Dazu gehören die weitreichenden Maßnahmen, die wir jetzt treffen“, so Faeser.
Das Bundesinnenministerium hat am 9. September 2024 die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission angemeldet („notifiziert“).
An den deutschen Landgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zu Tschechien und zu Polen gibt es bereits vorübergehende Binnengrenzkontrollen. Diese sollen verlängert und die Zeiträume angeglichen werden.
Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz rund 52.000 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30.000 Zurückweisungen vollzogen. Diese Zurückweisungen erfolgen derzeit u.a. in Fällen, in denen Personen keine gültigen oder gefälschte Dokumente vorlegen oder ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen versuchen.