Polizei des Bundes und der Länder
Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder werden erneut einen Beitrag leisten, um den Südsudan friedlicher und sicherer zu machen. Das Kabinett hat beschlossen, dass sie bei der Mission UNMISS der Vereinten Nationen eingesetzt werden können. Fragen und Antworten zum Einsatz.
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Was hat das Kabinett konkret beschlossen?
Das Kabinett hat entschieden, dass nach dem Abzug im Jahr 2016 nun erneut bis zu 20 deutsche Polizistinnen und Polizisten im Südsudan eingesetzt werden können. Es beschloss die „Beteiligung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan“ (United Nations Mission in South Sudan – UNMISS).
Ein Beschluss des Deutschen Bundestages hierzu ist nicht notwendig. Jedoch wird Außenministerin Annalena Baerbock den Bundestag unterrichten.
Was ist das Ziel des Einsatzes?
Die Bundesregierung will umfassend und nachhaltig dazu beizutragen, den Konflikt zu beenden und Südsudan zu stabilisieren. Außerdem soll dadurch die humanitäre Lage verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit richtet die Bundesregierung auf den Schutz der Zivilbevölkerung – vor allem besonders gefährdeter Gruppen wie Frauen und Kinder.
Zudem sollen die Polizistinnen und Polizisten dabei helfen, die Strukturen der südsudanesischen Polizei nachhaltig aufzubauen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorbereitung der Polizeiarbeit für die Wahlen, die für 2024 vorgesehen sind.
Darüber hinaus beteiligen sich bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten bei UNMISS als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stab und als Militärbeobachter im Südsudan, um die Ziele zu erreichen. Mehr zum Engagement der Bundeswehr lesen Sie hier: Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an UNMISS.
Welche Aufgaben haben die Polizistinnen und Polizisten?
- Zivilbevölkerung schützen
- Bedingungen für die Lieferung humanitärer Hilfe schaffen
- Friedensprozess unterstützen
- Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte beobachten und untersuchen
Warum hat die Bundesregierung die erneute Beteiligung beschlossen?
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie unter anderem dazu bekannt, das polizeiliche Engagement in Auslandseinsätzen von internationalen Organisationen auszubauen. Damit soll die Arbeit der Vereinten Nationen unterstützt werden. Die Beteiligung an UNMISS trägt hierzu bei.
Im Juli 2016 hatte die Bundesregierung die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten aus dem Einsatz in Südsudan abgezogen, weil sich die Sicherheitslage damals akut verschlechtert hatte. Zuvor waren seit der Einrichtung von UNMISS von 2011 bis 2015 Polizistinnen und Polizisten an UNMISS beteiligt.
Wie ist die gesetzliche Grundlage für den Einsatz?
Grundlage ist ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates. Dieser hatte am 8. Juli 2011 mit der Resolution 1996 beschlossen, UNMISS--United Nation zu errichten. Der Beschluss wurde vom Sicherheitsrat mit der Resolution 2677 am 15. März 2023 verlängert.