Kindertagesbetreuung weiter verbessern

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Kita-Qualitätsgesetz Kindertagesbetreuung weiter verbessern

Für eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren mit je zwei Milliarden Euro: Das Bundeskabinett hatte im August das „Kita-Qualitätsgesetz“ verabschiedet. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. 

3 Min. Lesedauer

Kinder sitzen auf dem Boden in einem Kreis.

Das neue Gesetz zielt auf mehr Chancengleichheit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Eine gute frühkindliche Bildung legt die entscheidenden Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg. Die Bundesregierung will deshalb gezielte Verbesserungen in der Qualität der Kindertagesbetreuung erreichen.

„Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindliche Bildung“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nach dem Beschluss des Kita-Qualitätsgesetzes durch das Bundeskabinett.

Das Kita-Qualitätsgesetz sieht daher unter anderem Folgendes vor: 

  • Mit dem neuen Gesetz sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder dabei unterstützt werden, die Personalsituation in Kitas zu verbessern. Ziel ist eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. 
  • Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
  • Auch die Kindertagespflege  soll als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt werden.
  • Darüber hinaus sollen - als Konsequenz aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus genommen werden. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.
  • Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen grundsätzlich fortgesetzt werden können. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung sollen aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden. Damit soll die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringert werden.

Jeweils zwei Milliarden Euro für 2023 und 2024

Bereits 2019 ist ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz “, in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll nun fortgesetzt und - auf der Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation dieses Gesetzes - weiterentwickelt werden.

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit jeweils zwei Milliarden Euro unterstützen. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ist entschieden worden, dass davon in 2023 109 Millionen Euro für die Übergangsfinanzierung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ umgewidmet werden.

Die sprachliche Bildung ist bereits im Kitaalter wichtig, um Kinder gut auf die Schule vorzubereiten. Denn die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg werden häufig schon vor der Einschulung gelegt. Daher hat das Bundesfamilienministerium bereits vor 11 Jahren das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgelegt, um die Länder bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

Das Bundesprogramm läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung liegt bei den Ländern. Die mit dem Programm geschaffenen Strukturen und Ansätze werden daher nunmehr in die Verantwortung der Länder übergeben. Um die Länder dabei zu unterstützen, das Bundesprogramm zu überführen und eigenen Strukturen dafür zu schaffen, hat der Bundestag eine Übergangsfinanzierung für weitere sechs Monate beschlossen.

Ziel: Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas mit bundesweiten Standards

Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.