Im Kabinett
Die Bundesregierung will Finanzkriminalität, insbesondere Geldwäsche, schlagkräftig bekämpfen. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) steht im Mittelpunkt der Beschlüsse. Bundestag und Bundesrat haben dem Entwurf zugestimmt.
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Die Bundesregierung will Finanzkriminalität effektiver bekämpfen. Dazu hat sie ein Gesetzespaket beschlossen. Zukünftig soll Finanzkriminalität auf Grundlage vorhandener Daten und mit laufend weiterentwickelter digitaler Technik bekämpft werden. Nach dem „follow-the-money“-Ansatz (= konsequent der Spur des Geldes folgen) wird gegen Kriminelle und sanktionierte Personen vorgegangen. Für sanktionierte Personen wurden wirtschaftliche oder rechtliche Einschränkungen erlassen, das heißt, es ist untersagt, mit ihnen Geschäfte zu machen.
Folgende Neuerungen wurden beschlossen:
- Beim Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) wird ein Ermittlungszentrum Geldwäsche eingerichtet. Hier soll zukünftig internationale Geldwäsche mit Deutschlandbezug, die in großem Rahmen stattfindet, effektiver verfolgt werden.
- Zudem werden die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die derzeit neu geordnet wird, und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) Mitte 2025 in das dann vollständig aufgestellte Bundesamt zur Finanzkriminalitätsbekämpfung (BBF) überführt.
- Die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht wird einheitliche Leitlinien entwickeln und das Vorgehen der Aufsichtsbehörden dadurch koordinieren helfen.
Neues Immobilientransaktionsregister
Ein Immobilientransaktionsregister innerhalb des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll den Behörden vollen digitalen Zugriff auf die benötigten Immobiliendaten ermöglichen. Darüber hinaus enthält das Gesetzespaket eine Reihe weiterer Regelungen, die dazu beitragen sollen, Finanzkriminalität und Geldwäsche besser zu bekämpfen.
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz setzt mehrere Anliegen des Koalitionsvertrages um. Gleichzeitig werden Empfehlungen aus der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force realisiert.
Weitere Reformen
Im Reformpaket der Bundesregierung finden sich noch weitere Maßnahmen, um die Bekämpfung von Geldwäsche zu verbessern: Hierbei geht es insbesondere um ein „Verfahren zur Vermögensermittlung“. Ziel ist es, aufzuklären, wer Besitzer solcher verdächtigen Vermögensgegenstände ist oder woher die Mittel für solche Gegenstände stammen.
Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen soll künftig ein Eigentumsentzug angeordnet werden können, sofern der Besitzer oder Berechtigte nicht nachgewiesen werden kann. Die Vorschläge werden aktuell im Ressortkreis intensiv beleuchtet. Ziel der Bundesregierung ist es, hierzu zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen.