„Mit dem Luxemburger Abkommen feiern wir heute ein Wunder“

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70 Jahre Luxemburger Abkommen „Mit dem Luxemburger Abkommen feiern wir heute ein Wunder“

Am 10. September 1952 unterzeichneten Israel, die Claims Conference und die Bundesrepublik Deutschland im Luxemburger Rathaus ein Abkommen zur Wiedergutmachung. Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner hoben bei einer Gedenkveranstaltung im Jüdischen Museum die Bedeutung des Abkommens hervor und richteten den Blick auf dessen Zukunft.

3 Min. Lesedauer

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht bei einer Veranstaltung zu 70 Jahre Luxemburger Abkommen.

In seiner Rede würdigte Bundeskanzler Scholz den Mut und die Weitsicht der Väter des Luxemburger Abkommens.

Foto: Bundesregierung/Steins

Gemeinsam mit Überlebenden der Shoa, Vertreterinnen und Vertretern Israels, der Claims Conference und internationaler jüdischer Organisationen haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner die Bedeutung des Luxemburger Abkommens gewürdigt, das vor 70 Jahren unterzeichnet wurde. Mit ihm wurde die erste Grundlage für die Entschädigung jüdischer Opfer nationalsozialistischer Verfolgung durch die Bundesrepublik gelegt. Es gilt als Meilenstein in der Geschichte der Wiedergutmachung.

„Dass es im Jahr 1952, gerade einmal sieben Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, zu diesem Vertragsabschluss kam, erscheint auch heute noch als ein Wunder“, betonte Kanzler Scholz. Es sei den herausragenden Staatsmännern David Ben-Gurion, dem ersten Ministerpräsidenten Israels, und Konrad Adenauer, dem ersten Kanzler der Bundesrepublik, zu verdanken, dass es zustande kam. „Für die Größe, den Mut und die Weitsicht, die beide damals bewiesen, bin ich zutiefst dankbar“, sagte Scholz.

Unter Wiedergutmachung wird der Versuch verstanden, Verantwortung für nationalsozialistische Verbrechen zu übernehmen. In materieller Hinsicht umfasst dies Rückgaben von entwendetem Eigentum, Entschädigungszahlungen und Unterstützungsmaßnahmen.

Bundeskanzler Olaf Scholz im Gespräch anlässlich einer Veranstaltung zu 70 Jahre Luxemburger Abkommen mit den Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer und Marian Turski.

Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner im Gespräch mit den Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer (r.) und Marian Turski.

Foto: Bundesregierung/Steins

Moralische Verpflichtung und historische Verantwortung

„Wir haben eine moralische Verpflichtung und historische Verantwortung für das, was von deutschem Boden und was im deutschen Namen geschehen ist“, betonte Bundesfinanzminister Lindner. Die Wiedergutmachungsleistungen aus dem Luxemburger Abkommen seien der „Beitrag des deutschen Volkes, den Opfern ein Leben in Würde zu ermöglichen“. Die Bundesregierung stellt deshalb laufende Entschädigungsleistungen für die heute hochbetagten Holocaust-Überlebenden sicher.

Das Bundesministerium der Finanzen ist zuständig für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. An die Überlebenden wurden bis heute insgesamt materielle Leistungen in Höhe von mehr als 80 Milliarden Euro ausgezahlt. Aktuell erfolgen jährlich Zahlungen an eine Viertel Millionen Überlebende.

Holocaustleugnung niemals hinnehmen

Der Holocaust sei „das schwärzeste Kapitel der Geschichte unseres Landes, ja, der Menschheitsgeschichte“, so Kanzler Scholz. Mit dem Luxemburger Abkommen wurden das Leid und die Verbrechen am jüdischen Volk erstmals anerkannt. Die Bundesregierung will diesen Akt der historischen Verantwortung in Erinnerung halten und gleichzeitig auch Antisemitismus und der Relativierung des Holocausts entgegentreten . „Wer den Holocaust infrage stellt, wer falsche Vergleiche anstellt, der verharmlost und verfälscht Geschichte, der verhöhnt die Opfer, der schürt Hass und Gewalt. Deswegen werden wir das niemals hinnehmen“, mahnte Scholz. „Und deswegen stellen wir uns unserer historischen Verantwortung, heute und in der Zukunft.“

Urkunde des Luxemburger Abkommens von 1952

Mit dem 1952 unterzeichneten Luxemburger Abkommen verpflichtete sich Deutschland zu Entschädigungen gegenüber Israel.

Foto: Bundesregierung

Luxemburger Abkommen wird Bestand haben

Wie die besondere Verantwortung Deutschlands aussehen wird, wenn es keine überlebenden Zeitzeuginnen und Zeitzeugen mehr gibt, ist eine zentrale Frage, der sich das Bundesfinanzministerium in diesen Tagen annimmt. „Das Luxemburger Abkommen wird Bestand haben, aber sein Charakter wird sich verändern“, sagte Minister Lindner. Von der Unterstützung der Opfer in der Gegenwart wird es verstärkt um die historischen Lehren und das Erinnern gehen. Sein Ministerium macht deshalb in 2022 mit einem Gedenkjahr auf die nunmehr mehr als 70-jährige Entwicklungsgeschichte der Wiedergutmachung aufmerksam.

Im Verlauf des Gedenkjahrs finden eine Reihe von Veranstaltungen und Projekten statt. Die Premiere des Dokumentarfilms „Reckonings “ war am 18. Mai in Berlin. Der Film gibt einen Einblick in die Anfänge der Wiedergutmachung. Im Juni 2022 startete dann das Themenportal Wiedergutmachung . Es schafft einen einheitlichen digitalen Zugang zu Dokumenten der Wiedergutmachung aus Archiven des Bundes, der Länder und weiterer Stellen. Die Bewältigung der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts wird somit erleichtert.

Am 10. September 1952 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Israels Außenminister Moshe Sharett das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen in Luxemburg. Mit dem Luxemburger Abkommen verpflichtete sich die Bundesrepublik zu Warenlieferungen an den Staat Israel. Überdies gab es eine Übereinkunft mit der Claims Conference für jüdische Flüchtlinge außerhalb Israels sowie einen Sonderfonds für die Betroffenen der Nürnberger Gesetze. Mehr über das Luxemburger Abkommen erfahren Sie in einem FAQ des Bundesfinanzministeriums .