Grundgesetzänderung für die Forschung

Hochschulfinanzierung Grundgesetzänderung für die Forschung

Nach einstimmiger Zustimmung des Bundesrates kann der Bund künftig Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell fördern. Dafür wurde der Artikel 91b des Grundgesetzes geändert. Ab 2015 ändert sich so die deutsche Wissenschaftslandschaft in der Breite und an der Spitze.

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Studenten der Human- und Zahnmedizin sitzen bei einem Kurs im Mikroskopiersaal.

Hochschulen bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Jahrganges aus.

Foto: picture-alliance/ ZB

"Mit der Grundgesetzänderung können Bund und Länder aber künftig unbefristet und institutionell zusammenarbeiten. Das macht unsere Kooperation noch unkomplizierter, noch verlässlicher, noch strategischer. Wir bekommen eine Win-Win-Situation für Bund und Länder, Hochschulen und Studierende", sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Hürden aufgehoben

Entsprechend der Förderalismusreform konnte der Bund bisher Hochschulen nur zeitlich und thematisch begrenzt, nicht aber institutionell fördern. Denn die Regelungskompetenz für Hochschulen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Hieran wird sich auch durch den neu gefassten Artikel des Grundgesetzes nichts ändern.

Beispiele für erfolgreich vom Bund befristet geförderte Programme sind die Exzellenzinitiative oder das Professorinnenprogramm. Beiden könnten nach der Grundgesetzänderung unbefristet fortgesetzt werden. Darüber hinaus könnte der Bund aber auch die Grundfinanzierung eines Hochschulinstituts übernehmen, wenn es eine besondere überregionale Bedeutung hat.

Dauerhafte Unterstützung

Künftig kann sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen. Er kann an der Entwicklung neuer Maßnahmen mitwirken und die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser unterstützen. Dies gilt für Maßnahmen von überregionaler Bedeutung und nach Zustimmung aller Bundesländer.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung ist eine Grundvoraussetzung für die Innovationsfähigkeit Deutschlands. Hochschulen tragen mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre wesentlich dazu bei. Sie bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Jahrganges aus. Es ist daher notwendig, ihnen mit einer angemessenen Grundfinanzierung eine verlässliche finanzielle Perspektive zu geben.

Länder werden entlastet

Die Grundgesetzänderung tritt nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat sofort in Kraft. Sie ist eine von mehreren Maßnahmen, um Bildung und Forschung verstärkt zu fördern und die Länder finanziell zu entlasten. So übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer. Das entlastet die Länder um mehr als eine Milliarde Euro jährlich. Die Länder haben zugesagt, diese Mittel in die Bildung zu investieren.

Der Bund finanziert weiterhin außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative. Die im Forschungspakt zugesagte jährliche Etatsteigerung der außeruniversitären Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein.

"Mit diesen beiden großen Vorhaben, Grundgesetzänderung und BAfoG-Novelle, haben wir eine strukturelle und auch finanzielle Reform, die unser unser Wissenschafts- und Forschungssystem braucht und die über diese Legislaturperiode hinaus Wirkung zeigen kann", sagte Wanka vor dem Deutschen Bundesrat.