Informationen für Mieterinnen und Mieter
Die Preise für Energie sind in Folge des russischen Angriffskrieges stark gestiegen. Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember. Was für Mieterinnen und Mieter jetzt zu tun ist.
3 Min. Lesedauer
Ich zahle meine Heizkosten…
...direkt an den Gas- oder Wärmeversorger.
Sie müssen den Abschlag an Ihren Gas- oder Wärmeversorger für Dezember nicht bezahlen. Endgültig abgerechnet wird Ihre Entlastung mit Ihrer Jahresabrechnung. Was Sie tun müssen hängt davon ab, wie Sie aktuell Ihre Abschläge bezahlen:
Sie müssen nichts weiter zu tun. Ihr Gas- oder Wärmeversorger wird den Dezemberabschlag nicht einziehen. Sollte der Betrag doch versehentlich abgebucht worden sein, sollten Sie Ihren Versorger darauf hinweisen. Er muss den Betrag dann zurückerstatten.
Sie können Ihren Dauerauftrag an Ihren Gas- oder Wärmeversorger für den Monat Dezember aussetzen. Für diesen Monat müssen Sie keinen Abschlag bezahlen. Wenn Sie nicht aktiv werden, erhalten Sie die Entlastung trotzdem. Dann wird der zu viel überwiesene Betrag später mit der Jahresabrechnung für 2022 verrechnet.
Sie müssen Ihrem Gasversorger den Dezemberabschlag nicht überweisen, also für diesen Monat nicht bezahlen. Wenn Sie den Abschlag dennoch aus Versehen zahlen, erhalten Sie die Entlastung trotzdem. Dann wird der zu viel überwiesene Betrag später mit der Jahresabrechnung für 2022 verrechnet.
...an meine Hausverwaltung oder den/die Vermieter/in.
Für Ihre Wohnung gibt es eine Zentralheizung. Den Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger hat Ihr/e Vermieter/in oder die Eigentümergemeinschaft. Für diesen Vertrag muss für den Dezember 2022 kein Abschlag gezahlt werden. Diese Entlastung muss der/die Vermieter/in spätestens im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie weitergegeben. Ob Sie schon davor eine Entlastung erhalten können, hängt davon ab, ob sich Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits erhöht haben oder ob Sie seit dem 19. Februar 2022 umgezogen sind.
Sie brauchen nichts weiter zu tun und zahlen wie gewohnt Ihre Vorauszahlungen. Sie erhalten die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr.
Bitte haben Sie im Kopf, dass Ihr/e Vermieter/in möglicherweise bereits höhere Heizpreise bezahlt und mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung auf Sie zukommt. Durch die Übernahme des Dezemberabschlags durch die Bundesregierung wird diese Nachzahlung jedoch verringert.
Sie können bereits im Dezember einen Teil der Entlastung erhalten. Dafür kürzen Sie Ihren Dezemberabschlag für die Heizkosten um den Betrag, um den sich Ihre Vorauszahlung erhöht hat. Den übrigen Teil der Entlastung erhalten Sie mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr.
Wichtig hierbei ist, dass Sie Ihre/n Vermieter/in per Email oder Brief über die Kürzung des Dezemberabschlags informieren. Haben Sie für Dezember bereits bezahlt, können Sie eine Erstattung verlangen.
Alternativ können Sie Ihre Vorauszahlungen wie gewohnt weiterzahlen und erhalten die volle Entlastung mit Ihrer Jahresabrechnung.
Sie können bereits im Dezember einen Teil der Entlastung erhalten. Dafür kürzen Sie Ihren Dezemberabschlag für die Heizkosten um 25 Prozent. Die genaue Abrechnung erfolgt mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr.
Wichtig hierbei ist, dass Sie Ihre/n Vermieter/in per Email oder Brief über die Kürzung des Dezemberabschlags informieren. Haben Sie für Dezember bereits bezahlt, können Sie eine Erstattung verlangen.
Alternativ können Sie Ihre Vorauszahlungen wie gewohnt weiterzahlen und erhalten die volle Entlastung mit Ihrer Jahresabrechnung.
Alles auf einen Blick auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme
Wir entlasten Deutschland
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt, Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.