Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

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Informationen für Mieterinnen und Mieter Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

Die Preise für Energie sind in Folge des russischen Angriffskrieges stark gestiegen. Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember. Was für Mieterinnen und Mieter jetzt zu tun ist.

3 Min. Lesedauer

Symbolfoto, Heizung

Viele Bürgerinnen und Bürger spüren die höheren Energiekosten schon deutlich.

Foto: imago images/localpic

Ich zahle meine Heizkosten…

...direkt an den Gas- oder Wärmeversorger.

Sie müssen den Abschlag an Ihren Gas- oder Wärmeversorger für Dezember nicht bezahlen. Endgültig abgerechnet wird Ihre Entlastung mit Ihrer Jahresabrechnung. Was Sie tun müssen hängt davon ab, wie Sie aktuell Ihre Abschläge bezahlen:

...an meine Hausverwaltung oder den/die Vermieter/in.

Für Ihre Wohnung gibt es eine Zentralheizung. Den Vertrag mit dem Gas- oder Wärmeversorger hat Ihr/e Vermieter/in oder die Eigentümergemeinschaft. Für diesen Vertrag muss für den Dezember 2022 kein Abschlag gezahlt werden. Diese Entlastung muss der/die Vermieter/in spätestens im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie weitergegeben. Ob Sie schon davor eine Entlastung erhalten können, hängt davon ab, ob sich Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits erhöht haben oder ob Sie seit dem 19. Februar 2022 umgezogen sind.  

Alles auf einen Blick auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme

Wir entlasten Deutschland
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt, Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.