Sicherheit hat Priorität

Endlagersuche Sicherheit hat Priorität

Wohin mit dem radioaktiven Abfall? Die Endlagerkommission empfiehlt, den Atommüll in einem Endlagerbergwerk zu entsorgen. Ein Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" könnte in Salz-, Ton- oder Kristallformationen entstehen. So das Fazit des 700 Seiten umfassenden Abschlussberichts.

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Fässer mit Atommüll.

Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen und Kriterien für die Auswahl eines Endlagerstandortes in Deutschland.

Foto: picture-alliance/ ZB

Die Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe", auch Endlagerkommission genannt, hat sich für ein Bergwerk als Endlager ausgesprochen. Ihr Abschlussbericht enthält Empfehlungen und Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Endlagerstandortes in Deutschland.

Demnach wird keines der im Standortauswahlgesetz genannten möglichen Wirtsgesteine ausgeschlossen. Somit könnte ein Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallformationen entstehen. Auch der Standort Gorleben in Niedersachsen wird im Bericht nicht ausgeschlossen.

Die beiden Vorsitzenden der Endlagerkommission, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, hatten den Abschlussbericht am Dienstagmittag vorgestellt. Sie werden ihn der Bundesregierung und auch dem Bundesrat übergeben.

Endlager - ja, aber: wo und wie?

Der Standort solle in einem fairen und transparenten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung gefunden werden. Das Endlager für die hoch radioaktiven Abfallstoffe habe die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Es gehe nicht um die Frage: "Endlager Ja oder Nein", sondern es gehe um das "Wo und Wie", sagte Michael Müller. Er appellierte an alle Beteiligten, fair zu diskutieren.

Grundprinzipien zur Standortsuche

An erster Stelle der Standortsuche steht die Sicherheit. Denn der Atommüll müsse dort für einen Zeitraum von einer Million Jahren lagern. Um eventuelle Fehler korrigieren zu können, müsse es Möglichkeiten geben, die Einlagerung rückgängig zu machen.

Außerdem geht die Kommission von der Pflicht einer nationalen Endlagerung aus. Das heißt: In Deutschland produzierter Atommüll muss auch in Deutschland gelagert werden.

Künftige Generationen sollen nicht weiter belasten werden. Deshalb soll der Entsorgungsweg so gestaltet werden, dass möglichst bald ein sicherer Endzustand erreicht wird.

Phasen der Standortauswahl

Die Kommission schlägt drei Phasen für die Standortsuche vor:

  1. Bestimmen potenzieller Standortregionen aufgrund der vorliegenden Anforderungen und Daten. Diese werden durch Bohrungen untersucht und eine Auswahl von Regionen getroffen.
  2. Dann erfolgt eine übertägige Erkundung und eine weitere Eingrenzung möglicher Standorte.
  3. In einem vergleichenden Verfahren mit untertägigen Erkundungen werden die möglichen Standorte schließlich weiter eingegrenzt und ein Vorschlag erarbeitet.

Eine große Bedeutung hat die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Gremien auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene.

Umsetzung der Empfehlungen der Kommission

Bundesregierung und Bundestag haben bereits Empfehlungen der Kommission aufgegriffen und in gesetzliche Maßnahmen umgesetzt.

Der Bundestag hat beschlossen, dass das sogenannte Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche seine Arbeit früher als bisher geplant aufnehmen soll. Es ist vorgesehen, das Gremium nach Abgabe des Kommissionsberichts einzusetzen.

In der Beratung befindet sich ein Vorschlag zur Neuverteilung von Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktivem Abfall. Ziel der Gesetzesänderung ist eine bessere Organisation für die Planung, die Errichtung und den späteren Betrieb der Endlagerung mit eindeutigen Zuständigkeiten und effizienteren Abläufen. Dazu werden das Atomgesetz und das Standortauswahlgesetz angepasst.

Die Endlagerkommission
Die Kommission sollte Wege zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden, technisch-wissenschaftliche Kriterien zur Endlagersuche entwickeln und das Standortauswahlgesetz evaluieren. Die Empfehlungen der Kommission sollen helfen, das Standortauswahlgesetz noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel der Arbeit der Kommission war es auch, einen breiten Konsens über strittige Fragen herzustellen. Ihr umfassenden Bericht hat auf sämtliche Fragestellungen zur Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle einzugehen.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten die Kommission im April 2014 eingesetzt. Sie besteht aus 33 Mitglieder aus Wissenschaft und Gesellschaft sowie Mitgliedern von Landesregierungen und des Deutschen Bundestages. Den Vorsitz teilen sich Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.