Schachtanlage Asse stilllegen

Radioaktive Abfälle Schachtanlage Asse stilllegen

Alle Beteiligten sind sich einig: die Schachtanlage Asse II muss schnell stillgelegt werden. Die Stilllegung erfolgt unverzüglich, sobald die radioaktiven Abfälle vollständig und sicher zurückgeholt worden sind. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

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Gebäude der Schachtanlage Asse in Remlingen, Niedersachsen.

Die vollständige Rückholung der Abfälle aus der Asse ist gesichert

Foto: dpa Picture-Alliance / Peter Steffen

Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die von allen Fraktionen im Bundestag mitgetragen wird. Auch die Anwohner des Salzstocks sind einverstanden. Damit gibt es einen übergreifenden Konsens für dieses Vorhaben.

Dass die Schachtanlage Asse II stillgelegt wird, ist nun gesetzlich geregelt. Am 25. April 2013 trat das Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stillegung der Schachtanlage Asse II in Kraft. Darin ist u.a. festgeschrieben, dass die Stilllegung der Asse nach Rückholung der Abfälle erfolgen soll.

Rückholung als beste Lösung 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte 2010 in einem so genannten Optionenvergleich drei verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen lässt:

  • Die Rückholung: Die radioaktiven Abfälle werden aus der Asse II rückgeholt.

  • Die Umlagerung: Die radioaktiven Abfälle werden im Bergwerk umgelagert. Dafür werden tiefer im Berg neue Hohlräume geschaffen.

  • Die Vollverfüllung: Die radioaktiven Abfälle bleiben am derzeitigen Ort. Alle noch zugänglichen Hohlräume und Strecken sowie die Einlagerungskammern werden mit Beton verfüllt. 

Das Ergebnis des Vergleichs: Die vollständige Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante.

Eile ist geboten 

Die gewonnenen Erkenntnisse zum Zustand im Schacht machen es notwendig, die Arbeiten zu beschleunigen. Eile ist geboten - denn es geht darum, Mensch und Umwelt zu schützen. 

Das Gesetz enthält deshalb Verfahrens- und Vollzugserleichterungen. Diese schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Rückholung und Stilllegung. 

Neben Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren wird es möglich sein, Aufträge schneller zu erteilen. Unverändert bleibt das BfS für die Stilllegung zuständig.

Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Salzbergwerk. Von 1967 bis 1978 wurden dort radioaktive Abfälle eingelagert. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 24. März 2009 wurde die Schachtanlage Asse II den atomrechtlichen Vorschriften für Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle unterstellt. Zudem wurde die Zuständigkeit des BfS begründet.