Mehr Leitungen für den Stromtransport

Bericht zum Netzausbau Mehr Leitungen für den Stromtransport

Das Stromnetz fit machen für die Zukunft - das ist das Ziel des Energieleitungsausbaugesetzes. Wie ist der Stand, kommt der Ausbau voran? Mehr als ein Drittel aller Vorhaben ist bereits fertig gestellt. Das zeigt ein Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz, den das Kabinett beschlossen hat.

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Strommasten und Windkrafträder stehen bei Nauen (Brandenburg) hinter einem Solarpark. Strom, Strommasten, Solarenergie, Windenergie, Windkraftanlagen

In ihrem Bericht bilanziert die Bundesregierung den aktuellen Stand des Stromnetzausbaus.

Foto: picture alliance / dpa

Mehr Leitungen, gut geplant und schnell gebaut, um das Stromnetz fit zu machen - das ist das Ziel des Gesetzes zum Energieleitungsausbau (kurz EnLAG), das 2009 geschaffen wurde. Denn das Stromnetz soll auch bei wachsendem Anteil erneuerbarer Energien, längeren Transportstrecken und stärkerem grenzüberschreitenden Stromhandel stabil bleiben.

Ein Drittel der Leitungen steht

In ihrem Bericht bilanziert die Bundesregierung den aktuellen Stand des Stromnetzausbaus. Die EnLAG-Vorhaben umfassen Leitungen mit einer Länge von rund 1.800 Kilometern. Knapp die Hälfte davon waren bis Mitte diesen Jahres genehmigt und mehr als ein Drittel realisiert. Das heißt, rund 850 Kilometer sind genehmigt, etwa 650 Kilometer bereits fertig gestellt. Bis Ende kommenden Jahres sollen rund 45 Prozent, bis Ende 2020 circa 85 Prozent fertig sein. Die übrigen Vorhaben gehen bis 2025 in Betrieb.

Das EnLAG legte als erstes Gesetz fest, welche Bauvorhaben besonders wichtig sind - und straffte Planungs- und Genehmigungsverfahren, um den Netzausbau zu beschleunigen. Nach neuer Rechtslage berichtet die Bundesregierung in jedem geraden Kalenderjahr über den Umsetzungstand der Vorhaben.

Wichtige neue Stromleitungen - ein Plan, zwei Gesetze

Die Bundesregierung überprüft in dem Bericht auch, ob die Bedarfsplanung für Stromnetze weiterhin realistisch ist oder angepasst werden muss. 22 der ursprünglich 24 Vorhaben stuft der EnLAG-Bedarfsplan weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig ein.

Weitere 43, ebenfalls wichtige, Vorhaben finden sich nicht im EnLAG, sondern im Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Dieses Gesetz schreibt seit 2013 die bundesweite Stromnetzplanung fest. Seine Grundlage ist der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber. Die Netzbetreiber erstellen ihn regelmäßig, die Bundesnetzagentur überprüft ihn. An diesem Verfahren können sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen und ihre Meinung einfließen zu lassen.

Verantwortlich für Anträge, Bau und Betrieb der Leitungen sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Die Bundesländer sind zuständig für die Genehmigungsverfahren.

Wechselstromtrassen: Erdkabel statt Freileitungen?

Der Bericht informiert auch über die Erfahrungen mit Erdkabeln für Höchstspannungsleitungen, die mit Wechselstrom arbeiten. Auf sechs EnLAG-Strecken dürfen sie erprobt werden.

Erste Erfahrungswerte auf diesen Pilotstrecken gibt es vor allem für Planung und Bau. Der Testlauf im Betrieb steht noch aus, denn keine der sechs Leitungen ist bislang im normalen Netzbetrieb. Das kann sich mit in den kommenden Jahren ändern. Bis dahin gilt für Höchstspannungsleitungen, die mit Wechselstrom arbeiten, grundsätzlich der Vorrang von Freileitungen.

Wann haben Erdkabel Vorrang, wann nicht? Der Erdkabelvorrang gilt bei Trassen mit Gleichstrom-Technik. Dieser wurde mit dem entsprechenden Gesetz vom 21. Dezember 2015 eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde auch die Möglichkeit geschaffen, auf Pilotstrecken des EnLAG Erdkabel zu verlegen, obwohl es sich dabei um Wechselstromleitungen handelt.