Leitbild für sichere Lagerung entwickeln

Entsorgung hochradioaktiver Abfälle Leitbild für sichere Lagerung entwickeln

Das "Bundesamt für kerntechnische Entsorgung" wird noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen. So berichtete der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth. Das Amt soll das Bundesumweltministerium in Fragen zur Sicherung hochradioaktiver Abfälle und deren Endlagerung beraten.

2 Min. Lesedauer

In rund 500 Metern Tiefe lagern im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben

Sichere Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sind große generationsübergreifende Aufgaben.

Foto: picture-alliance/ ZB

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ist zu ihrer zweiten, öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Der frühere Bundesumweltminister und jetzige Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, leitete eine Diskussion um ein gemeinsames Leitbild zur sicheren Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nach dem Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie.

Deutschlands Atomausstieg sei der "Ausgangspunkt" für die bundesweite Suche nach einem Atommüllendlager gewesen, so der ehemalige Umweltminister in der Sitzung der Kommission. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die Bundesregierung 2011 in breiter Mehrheit und parteiübergreifendem Konsens den Ausstieg aus der Kernkraft beschlossen. Bis zum Jahr 2022 sollen alle Reaktoren in Deutschland vom Netz gehen.

Generationenaufgabe

Die Suche nach einem geeigneten und sicheren Standort sei daher "eine Generationenaufgabe" und gehe über bisherige und künftige Regierungen hinaus. Altmaier betonte die hohe Verantwortung der Endlagerkommission und halte es für "notwendig, ein Verfahren zu finden, das den Konsens zum Atomausstieg zum Leitgedanken für die Endlagersuche mache."

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung

Das Standortauswahlgesetz sieht vor, ein "Bundesamt für kerntechnische Entsorgung" zu errichten. Es soll das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen zur Sicherung und bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen unterstützen. Der zuständige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, berichtete, dass noch in diesem Jahr das Bundesamt seine Arbeit aufnehme und die ersten 20 Stellen dort besetzt würden.

Die sichere Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört zu den großen generationsübergreifenden Aufgaben. Die dafür erforderlichen gesetzgeberischen Grundentscheidungen erfolgen in einem fraktions- und länderübergreifenden Konsens. Es soll verhindern, dass sie durch Wahlen und Regierungswechsel stets erneut in Frage gestellt werden.

Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 hatte die damalige Bundesregierung entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Nach der Einigung von Bundesregierung, Ländern und Fraktionen über wesentliche Fragen beschloss das Bundeskabinett am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz. Es wurde parallel auch von allen Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Am 24. Juli 2013 ist es in Kraft getreten.

Eine "Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe" aus Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen bereitet die Standortauswahlsuche vor. Sie soll bis Ende 2015 ihre Arbeit abgeschlossen haben. Die Kommission wird einen Bericht als Grundlage für die Standortauswahl erstellen. Danach kann die eigentliche Standortsuche beginnen. Bis zum Jahr 2031 soll ein Endlagerstandort gefunden sein.

Wichtige Entscheidungen innerhalb des Auswahlverfahrens werden als Gesetz beschlossen. Das betrifft beispielsweise Fragen der Erkundung von Standorten. Auch die Entscheidung über den Standort selbst wird ein Gesetz sein.