Gemeinsam den Strompreis sichern

Erneuerbare-Energien-Gesetz Gemeinsam den Strompreis sichern

Bund und Länder wollen sich bis März auf Schritte für eine Strompreisbremse einigen. Ziel ist es, die EEG-Umlage zunächst festzuschreiben und ihren Anstieg in den Folgejahren zu begrenzen.

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Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste, Schleswig Holstein

Kosten dämpfen beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Foto: Burkhard Peter

Das teilte Bundesumweltminister Peter Altmaier heute nach einem Sondertreffen von Bund und Ländern in Berlin mit. In dem Gespräch ging es um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für den Bund hatte auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler teilgenommen.

Altmaier betonte, auch die Länder hätten Interesse, "Einigungsmöglichkeiten auszuloten". Die Konsenssuche sei nicht einfach. Er sei aber nach dem heutigen Tag, so Altmaier, "ein großes Stück optimistischer, dass es gelingen kann, dieses Ziel zu erreichen".

Bundes-Vorschlag auf dem Tisch

Altmaier und Rösler hatten sich im Vorfeld des Gesprächs auf einen gemeinsamen Reformvorschlag zur Dämpfung der EEG-Kosten verständigt. Diese Änderungen sollen kurzfristig umgesetzt werden und im nächsten Jahr 1,86 Milliarden Euro einsparen. Wichtige Punkte sind:

  • Einfrieren der EEG-Umlage 2014 auf den jetzigen Wert von 5,28 Cent. In den Folgejahren soll dieser Wert jeweils um 2,5 Prozent steigen.

  • Die Vergütung für Neuanlagen soll in den ersten fünf Monaten auf den Marktwert des Stroms begrenzt werden. Ausnahme: Photovoltaik-Anlagen. Anschließend soll die Vergütung für Onshore-Windenergieanlagen auf 8 Cent pro Kilowattstunde sinken.

  • Für Photovoltaik-Anlagen sollen die Vergütungen gesenkt werden, wie es der 2012 eingeführte "atmende Deckel" vorsieht.

  • Anlagen, die vor dem 1. August 2013 ans Netz gehen, sollen weiterhin zwischen fester Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen können.

  • Alle Anlagen, die nach dem 1. August starten, sollen ihren Strom direkt vermarkten.

  • Bestandsanlagen: ihre Vergütung soll 2014 um 1,5 Prozent sinken, der sognannte Gülle-Bonus für Biomasseanlagen entfallen.

  • Die Mindestumlage der begünstigten stromintensiven Unternehmen soll steigen.

  • Branchen, die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb stehen, werden nicht mehr bei der EEG-Umlage entlastet.

  • Anlagenbetreiber, die den eigenen Strom selbst verbrauchen, sollen sich an den EEG-Kosten mit einer Mindestumlage beteiligen.

Am 2. November hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, gemeinsam an einer Ausbaustrategie für die erneuerbaren Energien zu arbeiten. Zu diesem Zweck haben die Umweltminister von Bund und Ländern einen gesonderten Gesprächskreis auf Ministerebene eingerichtet. Diese Runde hat am 14. Februar zum ersten Mal getagt, ein weiteres Treffen ist für den März geplant. Das Ergebnis dieses Gesprächskreises soll am 21. März vorgelegt werden. Dann kommen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten zu ihrem halbjährlichen Energietreffen in Berlin zusammen.