Umwelt und Gesundheit

Wie fließen Umweltbelange in das Verfahren ein?

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz von 2011 sieht für den Bau der Stromtrassen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) vor.

Eine solche, gesetzlich geregelte Prüfung ist bei wichtigen umweltbedeutsamen Planungsverfahren vorzunehmen, etwa der Bundesverkehrswegeplanung, der Raumordnungs- und Bauleitplanung oder bei Planungen der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes.

Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht. In ihm werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Auch hier sind Umweltbehörden und Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Abschluss des Verfahrens muss die zuständige Behörde erläutern, wie sie den Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat und weshalb der konkrete Plan bei einer Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt worden ist.

Wird es gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemaßnahmen mit Blick auf die elektromagnetischen Felder der Stromleitungen geben?

Immer dort, wo Strom transportiert wird, treten auch elektrische und magnetische Felder auf. Die Größe dieser Felder ist durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) begrenzt. Diese Grenzwerte sind auch beim Bau neuer Leitungen einzuhalten. Die Beachtung der Vorschriften der 26. BImSchV überwachen die zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder.

Bringen die neuen Leitungen mehr Elektrosmog? Wird es Kontrollen hierzu geben?

Es ist geplant, die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) zu ergänzen. Konkret geht es um eine Pflicht, die elektrischen und magnetischen Felder auch unterhalb der geltenden Grenzwerte zu mindern. Einzelheiten dieser Auflage wird die Bundesregierung in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift konkretisieren.