Kraftwerke/Kraft-Wärme-Kopplung

Warum werden neue Kraftwerke für fossile Brennstoffe gebaut?

Bis 2022 werden die verbliebenen neun Kernkraftwerke stufenweise vom Netz gehen. Hierfür brauchen wir Ersatz. Den liefern die bereits im Bau befindliche fossilen Kraftwerke, der Zuwachs erneuerbarer Energien, modernes Lastmanagement und mehr Energieeffizienz.

Moderne Kraftwerke sind notwendig. Sie springen dann ein, wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht. Sie helfen damit, genügend eigenen Strom zu erzeugen und von Stromimporten aus dem Ausland weitgehend unabhängig zu sein.

Die Bundesregierung fördert Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung, da diese besonders energieeffizient sind. Außerdem fördert sie die Erforschung neuer Speichertechniken.

Wie viele neue Kohle- und Gaskraftwerke werden wir noch bis 2050 brauchen?

Bis 2015 werden neue Kraftwerke mit einer Leistung von etwa 12,5 Gigawatt in Betrieb gehen, so Schätzungen der derzeit in Bau befindlichen Vorhaben. Im gleichen Zeitraum werden bis zu 9,1 Gigawatt alter Kraftwerke stillgelegt, so dass ein Netto-Zubau von 3 Gigawatt erfolgt. Das ist notwendig, um den Strombedarf nach Abschaltung der Kernkraftwerke zu decken. Eventuell könnten bis zum Jahr 2020 weitere 10 Gigawatt nötig werden. Auch dafür wären dann neue hocheffiziente und flexible Kraftwerke erforderlich.

Wann kommen Kraftwerke, die Kohlendioxid abspalten und für die Speicherung auffangen?

Weltweit wird die Nachfrage nach fossilen Energieträgern in den nächsten Jahren noch zunehmen. Kohle hat derzeit die höchsten Steigerungsraten. Global erscheint eine ambitionierte Klimapolitik deshalb nur mit "Clean Fossil Fuels-Technologien", welche Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 einschließen, realistisch.

Diese Technik ist aber noch in der Entwicklung. Deutschland hat mittlerweile die EU-Richtlinie zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid umgesetzt. Das deutsche CCS-Gesetz ist am 24. August 2012 in Kraft getreten. Damit ist der Rechtsrahmen für die weitere Entwicklung der CCS-Technologie in Deutschland gesetzt. International wird mit Hochdruck daran gearbeitet, Demonstrationsprojekte zum Erfolg zu führen und die Marktreife der Technologien bis 2020 zu erreichen.

Rechnen sich neue Kohle- und Gaskraftwerke noch?

In der Tat rechnen sich alte konventionelle Kraftwerke mit niedrigen Wirkungsgraden immer weniger, je stärker der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix steigt. Durch den sogenannten Merit-Order-Effekt an der Strombörse wird der Strom der teurer produzierenden Kraftwerke durch den Strom wirtschaftlicherer Anlagen, wie der erneuerbaren Energien, ersetzt. Das heißt: immer mehr Kraftwerke laufen nicht durchgängig und können deswegen nicht einmal ihre Betriebs- und Instandhaltungskosten decken.

Gleichwohl decken die erneuerbaren Energien erst ein Viertel des Strombedarfs. Zugleich müssen alte konventionelle Kraftwerke altersbedingt vom Netz gehen. Wir brauchen also weitere neue effiziente grundlastfähige Kraftwerke, die Produktionskapazitäten zur Sicherung unserer Stromversorgung bereithalten.

Es wird zu prüfen sein, wie die Bereitstellung solcher strategischer Reserven für Unternehmen gesichert werden kann.

Wieso verordnet die Bundesregierung nicht bei allen neuen Kraftwerken Kraft-Wärme-Kopplung?

Die Bundesregierung kann nur durch entsprechende Förderungen Anreize dafür setzen, diese Technik zu nutzen. Sie kann der Privatwirtschaft jedoch nicht im Detail vorschreiben, wie sie zu wirtschaften hat.

Was sind Kapazitätsmärkte?

Die Idee des Kapazitätsmarktes ist es, das Strommarktdesign so zu verändern, dass Stromerzeugungskapazitäten bereitstehen, die immer ausreichend Strom erzeugen und somit die Versorgungssicherheit gewährleisten. Auf dem gegenwärtigen Strommarkt, einem sogenannten Energy-Only-Markt, wird den Kraftwerksbetreibern nur die bereitgestellte Energiemenge vergütet. Für das Vorhalten von Erzeugungskapazitäten, also die Fähigkeit, bei Bedarf mehr Energie zu produzieren, gibt es hingegen keine direkte Entlohnung. Auf einem Kapazitätsmarkt würden Kraftwerksbetreiber – zusätzlich zum Strommarkt – Erlöse für die Bereitstellung einer gesicherten Leistung erhalten.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip stellt die Reservekraftwerksverordnung da, die am 12.06.2013 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Diese konkretisiert die Ende 2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (so genanntes "Wintergesetz"): Sie kodifiziert und systematisiert die seit 2011 bestehende Praxis von Übertragungsnetzbetreibern und Bundesnetzagentur zur Vorhaltung von Kraftwerken als Reserve für die Absicherung bestimmter Krisenszenarien insbesondere in den Wintermonaten ("Netzreserve"). Die Verordnung regelt auch unter welchen Bedingungen Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen stilllegen dürfen.

Betreiber von Kraftwerken sollen frühzeitig den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur mitteilen, wollen sie Kraftwerke stilllegen. Für Mehrkosten, die durch das Bereitstellen oder den Einsatz vorläufig abgeschalteter Kraftwerke entstehen, sollen die Anlagebetreiber eine Vergütung erhalten. Verordnung und zu Grunde liegende gesetzliche Vorgaben sind bis Ende 2017 befristet und stellen eine Übergangsregelung bis zu einer Entscheidung über mögliche Änderungen am Strommarktdesign einschließlich einer grundlegenden EEG-Reform dar.