Stand der Dinge

Was ist in Sachen Energiewende bisher erreicht?

Die Bundesregierung hat in allen Bereichen wichtige Weichen gestellt. Das Ergebnis: Schon jetzt ist die Energiewende Realität. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch hat 2013 knapp 25 Prozent erreicht. Und Deutschland zählt weltweit zu den wenigen Ländern, deren Energieverbrauch trotz steigender Wirtschaftsleistung schon seit Jahren sinkt.

Viele Gesetze und Verordnungen sind in den letzten zwei Jahren auf den Weg gebracht worden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Netzausbau, den Bau hocheffizienter fossiler Kraftwerke, die Energieeffizienz und die Energieforschung weiter voranzubringen. Beispiele:

Die Bundesregierung beschloss 2012 Haftungsregelungen für den Ausbau von Offshore-Windparks. Die Regelungen sehen vor, dass bei Verspätung oder Störung des Netzanschlusses der Offshore-Windparkbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen kann. Ziel ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit in der Branche der Offshore-Windenergie zu stärken. Parallel zu den Haftungsregeln legt die Novelle des Energiewirtschaftsrechts auch fest, dass ein gesonderter Offshore-Netzenwicklungsplan zu erarbeiten ist. Er soll Umsetzungszeitpunkt sowie Ort und Größe von Anbindungsleitungen festlegen, um so die notwendigen Investitionen in den Offshore-Ausbau zukünftig besser planen und steuern zu können. Damit alle Akteure genau wissen, wann welche Steckdose auf hoher See fertig ist.

Bei den Stromautobahnen über Land gibt es einen solchen Netzentwicklungsplan bereits. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ihn in 2013 erarbeitet und mehrfach öffentlich konsultiert. Damit gibt es erstmals eine gemeinsame deutschlandweite Netzentwicklungsplanung bei Übertragungsnetzen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz setzt seit 2012 gezielt Anreize für die Verstärkung von Windenergieanlagen und den Bau von Pumpspeicherwerken. Um den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzubringen, hat die staatliche KfW-Bank im Auftrag der Bundesregierung fünf Milliarden Euro für die Finanzierung von bis zu 10 Offshore-Projekten in Deutschland bereitgestellt. Andererseits hat die Bundesregierung die Fördersätze für die Photovoltaik gedrosselt, um die Kosten für die Verbraucher und die Wirtschaft zu begrenzen.

Die Planung für den Ausbau der Übertragungsnetze ist eingeleitet. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) von 2011 soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei der Bundesnetzagentur von zehn auf vier Jahre deutlich verkürzen. Diese Änderung sieht die im Juni 2013 beschlossene Planfeststellungszuweisungsverordnung vor.

Seit 2006 haben die Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank die energieeffiziente Sanierung beziehungsweise Errichtung von fast 2,9 Millionen Wohnungen unterstützt und private Investitionen von rund 110 Milliarden Euro angestoßen. Auch die Umweltbilanz kann sich sehen lassen: Die Menge der pro Jahr eingesparten Energie entspricht etwa der Energieproduktion von zwei Kernkraftwerken. Zugleich wird jedes Jahr der Ausstoß von gut 5,8 Millionen Tonnen CO2 vermieden.

Sind wir mit der Energiewende im Zeitplan?

Das Energiekonzept und die Beschlüsse zur Beschleunigung der Energiewende beinhalten etwa 180 konkrete Maßnahmen. Mittlerweile sind rund drei Viertel aller beschlossenen Maßnahmen bereits umgesetzt oder in der Bearbeitung. Nach derzeitigem Stand werden wir das für 2020 gesetzte Ziel, einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 35 Prozent am Stromverbrauch zu haben, übererfüllen. In Zukunft wird es jedoch nicht mehr nur um einen schnellstmöglichen Zubau erneuerbarer Energien gehen. Für eine sichere und stabile Energieversorgung müssen verschiedene Prozesse optimal miteinander verzahnt werden, insbesondere das Zusammenspiel von bestehenden Kraftwerken, erneuerbaren Energien, Speichern und Verbrauch.

Die Bundesregierung wird bei der weiteren Umsetzung ihres Energiekonzepts nicht nur die zeitlichen Ziele im Blick behalten. Sie wird auch darauf achten, dass sich die Energiewende stets unter der Maßgabe der drei Leitprinzipien vollzieht: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.