Finanzierung des Atomausstiegs sichern

Gesetz in Kraft getreten Finanzierung des Atomausstiegs sichern

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs neu. Der Bund übernimmt die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Die Kosten deckt ein Fonds, in den die Kernkraftwerksbetreiber einzahlen. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ist das Gesetz in Kraft getreten.

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Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2017 grünes Licht gegeben. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" in Kraft getreten. Es soll die Finanzierung des Atomausstiegs bei Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherstellen.

Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Die Kommission hatte die Empfehlungen partei- und gesellschaftsübergreifend erarbeitet und einstimmig beschlossen.

Ein Fonds und geteilte Verantwortung

Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken.

Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Kraftwerksbetreiber zahlen 17,4 Milliarden Euro ein

Einen Fonds als schlanke Stiftung des öffentlichen Rechts sieht das Entsorgungsfondsgesetz vor. Der Fonds wird die von den Unternehmen zu zahlenden Mittel einnehmen, verwalten und auszahlen. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ab 1. Juli 2017 einen Betrag von rund 17,4 Milliarden Euro in diesen Fonds einzuzahlen. Gegen einen zusätzlichen Risikoaufschlag von rund 35 Prozent können sie ihre Verpflichtung für etwaige Nachschüsse an den Fonds beenden. Dieser Risikoaufschlag deckt insbesondere die Kosten- und Zinsrisiken ab. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, bleibt er in der Pflicht, bei Bedarf weiter einzuzahlen.

Das Gesetz regelt den Übergang der Finanzierungsverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung von den Betreibern auf den Bund. Dieser übernimmt die Finanzierung dann, wenn die Betreiber den Grundbetrag an den Fonds gezahlt haben. Zur Organisation der Zwischenlagerung wird ein bundeseigener Zwischenlagerbetreiber gegründet, der die Zwischenlager von den Betreibern übernimmt. Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden.

Finanzierung sichern

Zwei Gesetze, das Nachhaftungsgesetz und das Transparenzgesetz, sorgen für mehr Sicherheit bei den finanziellen Rücklagen der Betreiber für diese Aufgaben. Das Transparenzgesetz beinhaltet Auskunftspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Anforderungen an die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber.

Das Nachhaftungsgesetz sorgt für die Haftung von Unternehmen für ihre Betreibergesellschaften. Diese Haftung gilt für die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Zahlungsverpflichtungen an den Fonds. Sie bezieht sich überdies auf steigende Kosten bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle, sofern der Risikozuschlag nicht gezahlt wurde.

Die Haftung greift nur dann, wenn die Betreibergesellschaft ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommt. Die Neuordnung erfordert außerdem Anpassungen des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und der Strahlenschutzverordnung.

Bundestag bleibt beteiligt

Die Beteiligungsrechte des Bundestages sind zuletzt noch durch einen Änderungsbeschluss gestärkt worden. Nach der Endfassung des Gesetzes werden nun Mitglieder des Parlaments dem Kuratorium des Fonds angehören. Außerdem gibt es eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Der erste Bericht muss zum 30. November 2018 erstellt werden.

Der Bundestag hat zudem die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den weiteren Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern dafür einzusetzen, dass alle im Atombereich anhängigen Klagen und Rechtsbehelfe zurückgenommen werden. Weitere Verhandlungen sind notwendig, weil zwischen Bundesregierung und Atomkraftbetreibern noch ein Vertrag geschlossen werden muss.