Bessere Leistung mit weniger Strom

Energieeffiziente Staubsauger Bessere Leistung mit weniger Strom

Ab 1. September werden europaweit nur noch Staubsauger bis 900 Watt Leistung zugelassen. Gleichzeitig sollen die Geräte leiser und belastbarer sein, mehr Staub aufnehmen und weniger Strom verbrauchen. Ein Gewinn für die Verbraucher – und für die Nachhaltigkeit.

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Eine Frau informiert sich in einem Elektronikmarkt über Staubsauger.

Das Energie-Etikett von Staubsaugern informiert neben dem Stromverbrauch auch über die Lautstärke des Geräts.

Foto: Burkhard Peter

Von September 2017 an gelten für die Zulassung von neuen Staubsaugern in der gesamten Europäischen Union schärfere Grenzwerte. Erlaubt sind dann:

  • höchstens 900 Watt Leistung und
  • höchstens 43 kWh Stromverbrauch pro Jahr bei durchschnittlichem Nutzen.

Rechtliche Grundlage für die neuen Grenzwerte ist die sogenannte EU-Ökodesign-Richtlinie, die 2013 beschlossen wurde. Ziel der Regelung ist es, bis 2020 mindestens mindestens 20 Prozent Energie einzusparen. Auch elektrische Haushaltsgeräte sollen ihren Beitrag dazu leisten – in erster Linie die großen Stromfresser.

Das Umweltbundesamt schätzt, dass bis 2020 durch die neuen Vorgaben für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden können. Das entspricht rund fünf Großkraftwerken.

Leisere und gründlichere Geräte

Neu zugelassene Staubsauger müssen künftig aber noch weitere Kriterien erfüllen: So darf etwa die Lautstärke 80 Dezibel nicht überschreiten. Von harten Böden müssen die neuen Staubsauger mindestens 98 Prozent, von Teppichböden mindestens 75 Prozent Staub aufnehmen. In die Umgebung dürfen die Geräte nicht mehr als ein Prozent Staub abgeben. Der Motor muss mindestens 500 Stunden einsetzbar sein. Der Schlauch muss unter Belastung mindestens 40.000 Schwenkungen aushalten.

Die neuen Modelle werden also nicht nur stromsparender, sondern auch leiser, gründlicher und belastbarer – ein großer Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Spezialgeräte wie akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter und Nasssauger. Auch Sauger, die in der Industrie angewendet werden, sowie Bohnermaschinen müssen die neuen Grenzwerte nicht einhalten.

Energie-Etikett enthält wichtige Informationen

Weil die neuen Staubsauger energiesparender sind, wird es künftig keine Geräte mit einem Energielabel E, F und G mehr geben – die schlechten Werte entfallen also. Besonders energieeffiziente Geräte haben die Kennzeichnung A+++. Das Energie-Etikett informiert auch über den Jahresenergieverbrauch, die Lautstärke der Geräte, die Staubaufnahme auf Teppich- oder Hartboden sowie über die Staubemissionen.

Insgesamt soll die Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den nächsten Jahren übersichtlicher werden . Die Skala wird künftig von A für besonders energieeffiziente bis G für stromintensive Geräte reichen. Nach einer Übergangsphase werden die ersten Geräte mit dem neuen Energielabel Ende 2019 auf den Markt kommen. Zudem soll eine EU-weite Produktdatenbank Verbrauchern dabei helfen, das sparsamste Gerät zu finden.