Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Fragen und Antworten Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt. Auch das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen wird künftig einfacher und nutzerfreundlicher sein. Für reine Elektroautos sollen deutlich mehr Schnellladestationen geschaffen werden.

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Grafik mit der Aussage: Eine Million Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Um die Elektromobilität zu stärken, beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Foto: Bundesregierung

Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor?

Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig

  • bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
  • bei Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz

mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten. So wird gewährleistet, dass Ladepunkte rasch errichtet werden können, wenn diese erforderlich werden.

Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Welches Ziel verfolgt der Gesetzentwurf?

Das Gesetz hat Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen im Blick. Er schafft die Voraussetzungen dafür, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. 

Die Bereitstellung der Lade- und Leitungsinfrastruktur kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern und damit zu fördern. 

Mit dem nun beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität" setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um.

Gibt es Ausnahmen für die Neuregelung?

Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen

  • für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
  • für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Warum ist eine angemessene Ladeinfrastruktur so wichtig?

Elektrofahrzeuge können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die CO2-Bilanz des Verkehrssektor zu verbessern. In ihrem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung deshalb das Ziel definiert, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind.

Als Hindernis für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen gilt unter anderem das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur.

Einheitliches Bezahlsystem

Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. Eine Novellierung der Ladesäulenverordnung erweitert die Bezahlmöglichkeiten beim Laden an öffentlich-zugänglichen E-Ladesäulen. So müssen Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten.

Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Ladesäulenanbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

1.000 Schnellladestationen für den Mittel- und Langstreckenverkehr

Die Bundesregierung möchte die Verbreitung reiner Elektroautos vorantreiben. Dazu sollen zunächst 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben werden. An diesen Schnelladepunkten kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs in rund 20 Minuten zu 80 Prozent geladen werden.

Für die – europaweite – Ausschreibung bedarf es jedoch einer Rechtsgrundlage. Diese ist mit dem Schnellladegesetz abgedeckt, das der Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen hatte. Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.