Auf dem Weg zum "Strommarkt 2.0"

Energiewende Auf dem Weg zum "Strommarkt 2.0"

Strommarktgesetz, Kapazitätsreserveverordnung und Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: Diese gesetzlichen Regelungen sind wichtig für die Energiewende und eine sichere Energieversorgung. Die Bundesregierung hat sie jetzt beschlossen.

2 Min. Lesedauer

"Mit der heute beschlossenen Energierechtsreform schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Marktmodell mit hoher Flexibilität und optimaler Einbindung der erneuerbaren Energien", erklärte Bundesminister Sigmar Gabriel in einer Pressekonferenz.

Dies sei die Basis für die weitere Umsetzung der Energiewende. Die neuen Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass ausreichend Kapazitäten für die Energieerzeugung vorhanden sind. Damit können Angebot und Nachfrage jederzeit ausgeglichen werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass diese Kapazitäten auch zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt und genutzt werden. 

Strommarktgesetz für einen "Strommarkt 2.0" 

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes legt die Rahmenbedingungen fest, um die Stromversorgung volkswirtschaftlich effizient und umweltverträglich weiterzuentwickeln. 

Die im Gesetzentwurf enthaltenen einzelnen Maßnahmen stärken die freie Preisbildung am Strommarkt und geben Anreize für eine stärkere Flexibilisierung des gesamten Stromsystems. Damit bleiben die bestehenden Marktmechanismen erhalten und werden gestärkt. Insgesamt wird ein konsequent marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft geschaffen. 

Außerdem fördern die Maßnahmen eine stärkere Integration in den europäischen Binnenmarkt. "Zum ersten Mal wird mit diesen Beschlüssen die Versorgungssicherheit europäisch gesehen", so Gabriel. Mit den elektrisch verbundenen Nachbarn sei man sich einig, künftig gemeinschaftlich für Versorgungssicherheit zu sorgen.

Stabile Energieversorgung wird gesichert

Ziel der Energiewende ist es, eine sichere Energieversorgung konstant zu jeder Zeit zu gewährleisten - auch wenn die Erzeugung von Energie aus Wind und Sonne schwanken kann. Deshalb wird der Strommarkt mit einer sogenannten Kapazitätsreserve abgesichert. Eine Verordnung regelt, wie Braunkohlekraftwerke zunächst in die Reserve einzubinden sind, bevor sie später schrittweise still gelegt werden. 

Die Kapazitätsreserve kommt zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen. 

Intelligente Messsysteme für die Energiewende 

Mit dem Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende setzt die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages um, Rahmenbedingungen für intelligente Netze zu schaffen.

Mit dem Rechtsrahmen für digitale Stromzähler (Smart Meter) wird ein entscheidender Grundstein für die Digitalisierung der Energieversorgung gelegt. Das Gesetz regelt die Pflicht zum Einbau sowie und technische Mindestanforderungen für solche modernen und kommunikationsfähigen Stromzähler und intelligente Strommesssysteme (Smart Meter). 

Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden Smart Meter. Der Einsatz in privaten Haushalten folgt ab 2020 mit einem verpflichtenden Einbau von Smart Metern ab 6.000 Kilowattstunden und einem optionalen Einbau unterhalb von 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Dabei sollen sowohl Verbraucher als auch Erzeuger, bei denen die modernen Geräte eingebaut werden, nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet werden.

Im Gesetzentwurf ist außerdem ein umfangreiches Paket technischer Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik enthalten. Damit soll ein Datenschutz-, Datensicherheits- und Interoperabilitätsstandard gesichert werden. Er ermöglicht es, die BSI-Smart Meter-Gateways als Kommunikationsplattform für das intelligente Netz und damit als einen Grundbaustein für die sichere Digitalisierung der Energiewende einzusetzen.