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Fakten zur Regierungspolitik

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Neues E-Government-Gesetz macht viele Behördengänge überflüssig

E–Government

Seniorin vor Computer. E–Government

E-Government ist der Einsatz elektronischer Informationstechnologien, damit Verwaltungsangebote für jedermann einfach, schnell und ortsunabhängig zugänglich sind. Das bedeutet: Vom Antrag bis zum Bescheid läuft alles elektronisch. So sind Bürger und Unternehmen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg ins Rathaus. Das neue E-Government-Gesetz ist ein wesentlicher Schritt zum flächendeckenden E-Government.

E-Government eröffnet z.B. Zugang zu Behörden über das Internet und ermöglicht, elektronische Nachweise online vorzulegen. De-Mail bietet eine elektronische Alternative zur heutigen Briefpost. Mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können Bürger ihre Identität im Internet und an Automaten sicher und zweifelsfrei belegen.

Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung.


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Bildnachweise

E-Government ermöglicht, mit Behörden von überall zu kommunizieren: Sebastian Bolesch

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