Zustimmung zum Einigungsvertrag

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Zustimmung zum Einigungsvertrag

20. September 1990: Bundestag und Volkskammer stimmen dem rund 900 Seiten starken Einigungsvertrag zu. Er bestimmt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990.

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Für den Einigungsvertrag stimmen 442 Bundestagsabgeordnete von 492. Von 380 Volkskammerabgeordneten stimmen 299 für den Vertrag.

Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvertrag einstimmig zu.

Einigungsvertrag regelt den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland in vielen Belangen des politischen und institutionellen Lebens. So schafft er Änderungen im Grundgesetz, gleicht das Recht an und überträgt das Sozialrecht auf die neuen Länder. Außerdem sorgt er für Veränderungen in der gesamtdeutschen Finanzverfassung und in der Sitzverteilung im Bundesrat.

Berlin wird als Hauptstadt festgelegt.