17. Juni 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit
17. Juni 1990: Von der Plan- zur Marktwirtschaft – mit der Verabschiedung des Treuhandgesetzes schafft die Volkskammer dafür eine wesentliche Grundlage. Die Treuhandanstalt entsteht; sie soll rund 8.500 Staatsbetriebe privatisieren.
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Umwandlung von DDR-Staatseigentum
"Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens" heißt das Treuhandgesetz offiziell. Es tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Drei Ziele sind mit dem Gesetz verbunden:
- Die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen;
- die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen;
- Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen.
Bereits unter Ministerpräsident Hans Modrow hat der DDR-Ministerrat am 1. März 1990 einen Beschluss zur Umwandlung der volkseigenen Kombinate in Kapitalgesellschaften gefasst. Mit der "Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums" ist die Vorläuferin der Treuhandanstalt entstanden. Ihr erster Präsident wird kurzzeitig der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung, Peter Moreth (LDPD).
Die Modrow-Regierung hat zwar eine Sanierung der staatlichen Industriebetriebe angestrebt. Aber die Betriebe sollten als Volkseigentum der Allgemeinheit durch treuhänderische Verwaltung erhalten bleiben. Erst nach der freien Volkskammerwahl vom 18. März erhält die Privatisierung höhere Priorität.
Neufassung des Treuhandgesetzes
Das Treuhandgesetz vom 17. Juni hebt den Beschluss vom 1. März auf. Mit seiner Konstituierung am 16. Juli übernimmt die neue "Anstalt öffentlichen Rechts" von der "Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums" als neuer Eigentümerin die etwa 8.500 ehemals volkseigenen Betriebe, in denen mehr als vier Millionen Menschen arbeiten.
Erster Präsident der Treuhandanstalt wird Reiner Maria Gohlke, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundesbahn. Als er nach wenigen Monaten zurücktritt, übernimmt Detlev Karsten Rohwedder das Amt.
Das Treuhandgesetz hebt die alte Regelung auf, das die Anstalt noch der Volkskammer unterstellte und nicht zu Eingriffen in die Geschäftsführung von Unternehmen berechtigte.
Auf Grundlage des Staatsvertrags zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, den die neue Regierung am 18. Mai 1990 geschlossen hat, weist das Treuhandgesetz über die Wiedervereinigung hinaus. Es unterstellt die neue Anstalt der Regierung – bis zum 3. Oktober 1990 zunächst dem letzten Ministerrat der DDR, anschließend der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Die Aufgabe der Treuhandanstalt, die aus dem Volkseigentum entstandenen Gesellschaften auf den Wettbewerb des Marktes vorzubereiten, ist eine riesige Aufgabe. Viele Betriebe müssen aufgrund mangelnder Effizienz geschlossen werden. Erst nach und nach zeigt sich, wie marode die DDR-Wirtschaft wirklich ist. Vielerorts sind die Uhren jahrelang, teilweise jahrzehntelang stehengeblieben. Die Pkw-Produktion ist dafür nur ein Beispiel, wenn auch das sinnfälligste.