Volkskammer beschließt neues Wahlgesetz

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20. Februar 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Volkskammer beschließt neues Wahlgesetz

20. Februar 1990: Die Volkskammer beschließt ein neues Wahlgesetz. Das Parlament wird von 500 auf 400 Mitglieder verkleinert; die Wahlen sollen frei, allgemein, gleich, direkt und geheim sein.

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Wahltermin wird vorgezogen

Die innenpolitische Situation in der DDR ist prekär. Daher haben sich die Vertreter des „Runden Tisches“ am 28. Januar 1990 mit DDR-Ministerpräsident Hans Modrow darauf verständigt, die Volkskammerwahl auf den 18. März vorzuverlegen. Ursprünglich war der 6. Mai als Wahltermin vorgesehen. An diesem Tag soll nun die Kommunalwahl stattfinden.

Drei Wochen danach, am 20. Februar, beschließt die DDR-Volkskammer das neue Wahlgesetz und die Wahlordnung, die dafür notwendig sind: Im künftigen Parlament sollen statt 500 nur noch 400 Abgeordnete sitzen. Ihre Wahl soll erstmals frei, allgemein, gleich, direkt und geheim erfolgen.

Erste und einzige freie Volkskammerwahl

Jeder Wähler hat eine Stimme, die er der Liste einer Partei, aber auch einer politischen Vereinigung oder Listenverbindung geben kann. Eine Sperrklausel, wie die Fünf-Prozent-Hürde in der Bundesrepublik Deutschland, gibt es nicht. Das Wahlgesetz sieht zudem keine Direktmandate vor. Die DDR wird in 15 Wahlkreise eingeteilt, und die Sitze im Parlament sollen zentral nach dem Wahlsystem der Verhältniswahl für die gesamte DDR errechnet werden.

Am 23. Februar ruft die Wahlkommission die Parteien und politischen Gruppierungen auf, bis zum 28. Februar ihre Vorschläge in den Wahlkreisen einzureichen. Insgesamt erhalten 24 Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen die Zulassung zur Volkskammerwahl.

Das Wahlgesetz sieht eine Wahl der Abgeordneten für die Dauer von vier Jahren vor. Aber schon nach knapp sieben Monaten beendet die Volkskammer ihre Arbeit. Auf ihrer Sitzung am 23. August 1990 beschließt sie den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 und damit auch ihre Auflösung.