Visazwang für Bundesbürger entfällt

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Deutsche Einheit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

24. Dezember 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Visazwang für Bundesbürger entfällt

24. Dezember 1989: Ab Heiligabend 1989 sind Reisen von West nach Ost ohne bürokratische Hürden möglich. Auch der Zwangsumtausch entfällt für Bundesbürger bei Einreisen in die DDR.

2 Min. Lesedauer

Einreise in die DDR nie leicht

Jährlich einmal oder mehrmals, bis zu einer Dauer von höchstens 30 Tagen, war die Einreise für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR möglich. Und zwar auf Einladung. Hierzu musste der Gastgeber spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin einen "Berechtigungsschein" bei seinen zuständigen Behörden beantragen.

Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines wurde an der Grenze das Visum erteilt. Zusätzlich musste der Einreisende in einem Formular Auskunft über sämtliche mitgeführten Gegenstände, eventuelle Geschenke und westliche Zahlungsmittel geben.

Visagebühr und Umtauschgeld

Für das Visum verlangte die DDR 15,00 DM. Zusätzlich mussten pro Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 Ost-Mark umgetauscht werden. Das Geld ließ sich bei der Ausreise nicht wieder zurücktauschen.

Auszüge aus der "Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik" vom 25. März 1982

II. Abschnitt
§ 9
"Bürger, denen nach § 3 der Grenzverordnung die Zuzugsgenehmigung erteilt wurde; erhalten bei der polizeilichen Anmeldung in ihren Personalausweis eine Erlaubnis eingetragen, die zum Aufenthalt im Schutzstreifen bzw. in der Sperrzone berechtigt. Die Erlaubnis wird örtlich begrenzt und zeitlich befristet…"
§ 11, Abs. 3
"Passierscheine zur Einreise in das Grenzgebiet aus persönlichen Gründen sind von den im Grenzgebiet wohnhaften Bürgern bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei für die zu ihnen einreisenden Personen schriftlich zu beantragen…"
§ 12
"(1) Bürger, die in das Grenzgebiet einreisen, sind verpflichtet, sich
a) bei einem Aufenthalt im Schutzstreifen von mehr als 12 Stunden unverzüglich nach der Einreise,
b) in der Sperrzone innerhalb von 12 Stunden nach Einreise, soweit der Aufenthalt 12 Stunden übersteigt,
bei der zuständigen Meldestelle bzw. dem zuständigen Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei anzumelden und vor der Abreise abzumelden.
(2) Die Eintragung in das Hausbuch hat unverzüglich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, zu erfolgen. Bei der Eintragung ist die für den Aufenthalt im Grenzgebiet erforderliche Erlaubnis vorzulegen.
(3) Der Wohnungsgeber hat für Bürger; die sich bei ihm aufhalten und nach Abs. 1 meldepflichtig sind, die Nebenmeldepflicht gemäß den Bestimmungen der Meldeordnung zu erfüllen…"

Visapflicht aufgehoben

Am 24. Dezember 1989 tritt die neue "Verordnung über Reisen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in und durch die Deutsche Demokratische Republik" in Kraft. Bundesbürger können nun ohne Visum und ohne Zwangsumtausch in die DDR einreisen.